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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Prozesskosten im Wohnungsmietrecht - Hinweise für Mieter
Wollen Sie als Mieter einen Prozess führen, bzw. sind Sie vom Vermieter verklagt worden: ein Prozess kostet Geld.
Wohnungsmietrecht: Prozess mit dem Vermieter - Rechtsschutz und Vertretung im Rechtsstreit
Prüfen Sie:
- Sind Sie Mitglied in einem Mieterverein?
Mieterberatung - Verzeichnis Mietervereine, Mieterorganisationen
Haben Sie über den Mieterverein Rechtsschutz?
Was ist darin eingeschlossen? - Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
- Haben Sie ein so geringes Einkommen, dass Prozesskostenhilfe in Betracht kommt?
Falls Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie Ihre Einkommensbelege, den Beleg über die letzte Mieterhöhung und Ihre letzten Kontoauszüge zum Anwalt mitnehmen:
Entscheidung über Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
Prozess zwischen Mieter und Vermieter im Wohnungsmietrecht
Ein Prozess, den Sie selbst gegen den Vermieter führen wollen, muss inhaltlich gut vorbereitet werden.
Als Mieter einen Prozess, Rechtsstreit mit dem Vermieter anfangen,
Sind Sie vom Vermieter verklagt worden, dann müssen Sie dafür sorgen, dass sie sich gegen die Klage gut verteidigen können.
Klage des Vermieters - Abwehr der Klage
- Erste Instanz im Mietrechtsstreit über Wohnraum ist das Amtsgericht,
in dessen Bezirk die Wohnung liegt.
Amtsgericht: Erste Instanz im Mietrechtsstreit über Wohnraum
Vor dem Amtsgericht müssen Sie sich nicht durch Anwälte vertreten lassen - aber oft ist das dringend zu empfehlen.
Prozesskosten, Gerichtskosten im Streit vor Gericht mit Vermieter
Die Justiz selbst verlangt Gebühren, und wenn Rechtsanwälte beteiligt sind, dann verlangen diese ein Honorar.
Wer eine Klage einreicht, muss für die Gerichtskosten Vorschüsse an die Justizkasse einzahlen, ebenso können Kostenvorschüsse für etwaige Sachverständige und der Auslagenvorschuss für Zeugen erforderlich sein.
- Wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, werden auch diese Kostenvorschüsse zunächst einmal von der Staatskasse getragen.
Prozess mit Vermieter - Anwaltskosten: der eigene Anwalt verlangt oft einen Kostenvorschuss
Der eigene Anwalt verlangt normalerweise auch einen Vorschuss von seiner Mandantschaft, also Ihnen als Mieter.
Nehmen Sie zu Ihrer ersten Beratung mit dem Anwalt den vollständigen Mietvertrag mit allen Unterlagen mit, den gesamten Schriftwechsel zu Ihrem Fall.
- Der vollständige Mietvertrag (mit späteren Vertragsänderungen) ist immer sehr wichtig.
- Informieren Sie Ihren Berater, Rechtsanwalt vollständig.
Rat, wie vorzugehen, was zu tun ist, erhalten Sie nur, wenn sie alle Informationen und Unterlagen zur Kenntnis und Beurteilung Ihrem Anwalt zur Kenntnis und Beurteilung geben. - Fragen Sie Ihren Anwalt immer, wie er die Erfolgsaussichten und das Prozesskostenrisiko einschätzt, fragen Sie auch nach den Anwaltskosten.
Streit mit Vermieter, Anwalt beauftragen - Höhe Anwaltskosten ​​​​​
​​​​​​​Mietrechtsstreit - Zu den Prozesskosten gehören Anwaltskosten
Prozess mit Vermieter - Gericht entscheidet, wer die Kosten des Prozesses zu tragen hat
Wer die entstehenden Kosten zu tragen hat, wissen Sie erst am Ende des Prozesses, dann wird darüber entschieden:
Wer verliert ist, hat die Kosten zu tragen, also entweder trägt die eine oder die andere Seite alle Kosten, oder - bei teilweisem Sieg einer Seite - es werden die Kosten nach einer Quote verteilt.
Die Höhe der Gerichtskosten bestimmt das Gerichtskostengesetz. Zu zahlende Anwaltskosten ergeben sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Der Streitwert, Gegenstandswert ist entscheidend für entstehende Prozesskosten
Der Streit- bzw. Gegenstandswert ist maßgeblich für die einzelnen Kostenansätze.
Streitwert, Gegenstandswert im Prozess über Wohnraum
Auf der Grundlage des Streitwerts setzt das Gericht nach Beendigung des Prozesses die Gerichts- und Anwaltskosten fest. Diese hat dann die unterlegene Partei ganz oder wenn nur zum Teil einer Klage entsprochen wird, anteilig zu zahlen (§ 91 ZPO).
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