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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Klage des Vermieters gegen Mieter - Abwehr der Klage
Nicht immer ist eine Klage des Vermieters gerechtfertigt. Wollen Mieter eine Klage des Vermieters abwehren, dann ist in der Regel juristischer Beistand, anwaltliche Hilfe nötig.
Anwaltliche Vertretung vor Gericht - erste Instanz vor Amtsgericht - kein Anwaltszwang
- In der ersten Instanz am Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang - ein Anwalt wird daher nicht unbedingt benötigt, man kann selbst vor Gericht auftreten.
Streit mit Vermieter der Wohnung - brauchen Mieter einen Anwalt?
Mietstreitigkeiten vor Gericht - anwaltliche Vertretung im Mietrechtsstreit
Auch wenn es rechtlich nicht erforderlich ist, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, kann Ihnen doch dessen Kenntnis und Erfahrung sehr von Nutzen sein. Wie ein Prozess geführt werden sollte, was alles zu beachten, zu bedenken ist, das überfordert Laien sehr oft - und das Prozessrecht ist kompliziert.
- Eine anwaltliche Vertretung ist immer zu empfehlen, wenn es um Kündigungen oder auch um hohe Geldforderungen geht.
Im Bundesgebiet gibt es viele Mieterorganisationen und Mietervereine, die eine rechtliche Beratung leisten können.
Streit mit Vermieter, Anwalt beauftragen - Höhe Anwaltskosten
Klage des Vermieters gegen Mieter
Sollten Sie verklagt werden: Unbedingt fachkundigen Rat, insbesondere bei einem auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Häufig geht es um folgende Klagen:
- Zahlungsklage: Z.B. auf Zahlung angeblich rückständiger Mieten, insbesondere nach Minderung, auf Betriebskostennachzahlung, auf Schadenersatz.
- Auskunftsklage: Ihr Vermieter meint, er hätte einen Anspruch auf bestimmte Auskünfte.
- Leistungsklage: Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes, Beseitigung von Schäden.
- Räumungsklage: Auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.
- Unterlassungsklage: Z.B. wegen angeblicher Störungen, unerlaubter Untervermietung, nicht erlaubter Tierhaltung, gewerblicher Nutzung der Wohnung.
- Feststellungsklage: Z.B. dass bestimmte Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.
Grundregeln für jede Klage, jeden Prozess - die Klage abwehren
Beachten Sie vor allem die Grundregeln jedes Prozesses: Lesen Sie alle Schreiben sehr sorgfältig und prüfen Sie insbesondere, ob Ihnen eine Frist gesetzt ist.
Halten Sie Fristen, die Ihnen vom Gericht gesetzt werden, unbedingt ein.
Schon zu Anfang können Sie vom Gericht aufgefordert sein, anzuzeigen, ob Sie sich überhaupt gegen die Klage verteidigen wollen.
Wenn Sie die dafür gesetzte Frist verstreichen lassen, kann gegen Sie Versäumnisurteil erlassen werden!
Widerklage zur Abwehr einer Klage des Vermieters einreichen
Hat Ihr Vermieter Sie verklagt, so können Sie Ihre Ansprüche in einer Widerklage in demselben Verfahren einreichen.
Widerklage im Mietrecht
Besondere Regeln gelten, wenn die Gegenseite eine Einstweilige Verfügung beantragt oder sogar das Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen Sie schon erlassen hat.
Prozess auf Klage des Vermieters - Entscheidung liegt schon vor
Hat das Amtsgericht auf die Klage des Vermieters schon entschieden, dann muss rasch geprüft werden, ob ein Rechtsmittel möglich ist, und ob es sinnvoll ist, das Rechtsmittel einzulegen.
- Gegen ein Versäumnisurteil wäre ein Einspruch einzulegen - kurze Frist!
- Auch gegen einen Vollstreckungsbescheid wäre ein Einspruch einzulegen - kurze Frist!
Es ist nicht unbedingt erforderlilch, eine Anwältin / einen Anwalt zu beauftragen
- Ist ein Urteil ergangen, wäre eine Berufung einzulegen - Monatsfrist!
Hierfür ist eine anwaltliche Vertretung erforderlich!
Möglicherweise müssen auch Anträge auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt werden.
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