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Eigenbedarf vorgetäuscht - Mietdifferenz als Schadenersatz

Vorgetäuschter Eigenbedarf kann dazu führen, dass der betroffene Mieter einen Anspruch auf Schadenersatz hat, insbesondere für die durch einen neuen Mietvertrag für eine andere Wohnung entstehende Mietdifferenz für eine höhere Miete.

Eigenbedarfskündigung, Eigenbedarf vorgetäuscht - Schadenersatz für Mieter

Ist ein Mieter aufgrund einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters aus der Wohnung ausgezogen, und stellt sich dann heraus, dass der Eigenbedarf tatsächlich gar nicht bestand, sondern vorgetäuscht war, dann kann die betroffene Mieterseite Schadensersatz verlangen.

  • Lassen Sie sich sorgfältig beraten. 
  • Es ist nicht einfach, einen vorgetäuschten Eigenbedarf nachzuweisen.
  • Vermieter geben oft Gründe an, warum der Eigenbedarf angeblich nicht realisiert werden konnte.

Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf wegen höherer Mietzahlung in neuer Wohnung

Wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs kann der Mieter alle finanziellen Nachteile ersetzt verlangen, die durch die unberechtigte Kündigung entstanden sind.

Es kann um erhebliche Geldbeträge gehen.
Eigenbedarf vorgetäuscht - Beispiele für Schadenersatzanspruch

  • Ist die neue Wohnung des Mieters teurer ist als die bisherige, kann zum Schadensersatz auch die entstehende Mietdifferenz zählen.
  • Hat die bisherige Wohnung, für die unberechtigt Eigenbedarf angemeldet wurde, z.B. EUR 850,00 monatlich gekostet, die neue aber EUR 980,00, dann beträgt die monatliche Mietdifferenz
    EUR 130,00.
  • Allerdings ist diese einfache Berechnung oftmals nicht als Schadenersatz anzusetzen, weil die Größe und Ausstattung der neuen Wohnung, auch die Lage der Wohnung, für die Berechnung der Mietdifferenz zu berücksichtigende Faktoren sind.

Vorgetäuschter Eigenbedarf - Berechnung der Mietdifferenz als Schadenersatz

Sind die Flächen der alten und der neuen Wohnung unterschiedlich, oder ist die neue Wohnung besser oder schlechter ausgestattet oder schlechter gelegen als die gekündigte Wohnung, wird es  komplizierter, die Höhe einer Mietdifferenz als Schaden festzustellen und Schadenersatz zu fordern.

Vorgetäuschter Eigenbedarf, höhere Miete als Schadenersatz - wie lange zu zahlen?

Zur Frage, wie lange der Vermieter eine solche Mietdifferenz ersetzen muss, gibt es keine gesetzliche Regelung und auch keine einheitliche Rechtsprechung.

  • Manche Gerichte gehen von einer Höchstdauer des Schadensersatzes von dreieinhalb oder vier Jahren aus.
  • Man kann sich aber auch daran orientieren, wie lange der Mieter in der gekündigten Wohnung im Normalfall noch gewohnt hätte, also an der wahrscheinlichen Nutzungsdauer der gekündigten Wohnung. Diese wird anhand diverser Befragungen und Erhebungen jedenfalls für größere Familienwohnungen in Deutschland mit ca. 10 Jahren angesetzt. Das ergäbe im obigen Beispiel EUR 130,00 x 12 Monate x 10 Jahre = EUR 15.600,00.

Redaktion


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