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Vorgetäuschter Eigenbedarf - Wohnung zum Kauf angeboten

Der Vermieter kann einen Wohnungsmietvertrag kündigen, wenn er Eigenbedarf hat, sich darauf beruft, dass er die Wohnung selbst, für Familienmitglieder, für Haushaltsangehörige braucht.

  • Ein Eigenbedarf vorzutäuschen ist verboten.
  • Kann ein vorgetäuschter Eigenbedarf nachgewiesen werden, so kann dies für den / die bisherigen Mieter der Wohnung Schadenersatz gegen den Vermieter begründen.

Hinweise auf vorgetäuschten Eigenbedarf an der Wohnung

Hat der Vermieter einer Eigentumswohnung eine Eigenbedarfskündigung durchgesetzt, die Wohnung aber danach und vielleicht sogar zuvor schon zum Kauf angeboten, dann liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist bzw. vorgetäuscht war.

Ebenso kann es sein, dass sich herausstellt, dass die Wohnung neu vermietet wurde - aber nicht an die Person, für die der Eigenbedarf geltend gemacht wurde, sondern anderweitig.

Anhaltspunkte für vorgetäuschten Eigenbedarf müssen geprüft werden

Wenn Mieter vor Gericht ausreichende Anhaltspunkte angeben, dass der Eigenbedarf nicht wirklich besteht (oder bestand), dann muss das Gericht diesen Beweisangeboten nachgehen. 

  • Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 10.5.2016  (Az.VIII ZR 214/15) eine Landgerichtsentscheidung aufgehoben, das Landgericht musste nun die Einzelheiten prüfen.

Beweise für vorgetäuschten Eigenbedarf sammeln

Wenn der Verdacht besteht, dass der Vermieter bei der Kündigung Eigenbedarf vorgetäuscht hat, sollten Sie sorgfältig Belege dafür sammeln. Das könnten z.B. die Annoncen sein, mit denen der Vermieter die Wohnung zum Kauf anbietet. Oder z.B. Fotos vom Klingelschild oder dem Briefkasten.

War Eigenbedarf bei Ausspruch der Mietvertragskündigung tatsächlich vorgetäuscht

Ob der Eigentümer bei Ausspruch der Eigenbedarfskündigung tatsächlich getäuscht hat, ist immer eine Angelegenheit, die bewiesen werden muss. 

Vermieter versuchen in solchen Fällen oft zu erklären, dass andere Gründe für die Abweichung vom ursprünglichen Eigenbedarfsgrund sich ergeben haben, diese dann zu erklären.

  • Im Streitfall wird ein Gericht die Angelegenheit in der Regel sorgfältig prüfen

Redaktion


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