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Vorgetäuschter Eigenbedarf - Wohnung zum Kauf angeboten
Der Vermieter kann einen Wohnungsmietvertrag kündigen, wenn er sogenannten Eigenbedarf hat, sich darauf beruft, dass er die Wohnung nun selbst, für Familienmitglieder, für Haushaltsangehörige braucht.
- Verboten ist es, Eigenbedarf vorzutäuschen.
Hinweise auf vorgetäuschten Eigenbedarf
Wenn der Vermieter einer Eigentumswohnung eine Eigenbedarfskündigung durchgesetzt hat, die Wohnung aber danach und vielleicht zuvor schon zum Kauf angeboten hat, dann liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist bzw. war.
Ebenso kann es sein, dass sich herausstellt, dass die Wohnung neu vermietet wurde - aber nicht an die Person, für die der Eigenbedarf geltend gemacht wurde, sondern anderweitig.
- Der Vermieter macht sich bei einem vorgetäuschten Eigenbedarf schadenersatzpflichtig:
Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schadenersatzanspruch des Mieters
Wenn Mieter vor Gericht ausreichende Anhaltspunkte angeben, dass der Eigenbedarf nicht wirklich besteht (oder bestand), dann muss das Gericht diesen Beweisangeboten nachgehen.
- Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof (VIII ZR 214/15) eine Landgerichtsentscheidung aufgehoben, das Landgericht muss nun die Einzelheiten prüfen.
Redaktion
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