​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Eigenbedarfskündigung - Grund für Eigenbedarf besteht nicht mehr
Hat der Vermieter wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt, und ist der angegebene Kündigungsgrund während der laufenden Kündigungsfrist entfallen, dann kann ein Vermieter die Eigenbedarfskündigung nicht mehr durchsetzen, weil der Kündigungsgrund nicht mehr besteht.
Prüfung Eigenbedarfskündigung - Vermieter muss den Grund angeben
Der Vermieter muss für eine Kündigung wegen Eigenbedarf in dem Kündigungsschreiben den Grund angeben, warum Eigenbedarf besteht:
Eigenbedarfskündigung - Vermieter kündigt den Mietvertrag, Grund
- Für eine Überprüfung der Kündigung kann normalerweise nur der Grund berücksichtigt werden, den der Vermieter im Kündigungsschreiben angegeben hat.
- Was gilt, wenn sich der Grund für die Kündigung verschiebt?
Eigenbedarfskündigung - Grund verschiebt sich, Grund erst später
Eigenbedarfskündigung - die gesetzliche Kündigungsfrist ist zu beachten
Bei der Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, das heißt die Kündigung beendet das Mietverhältnis erst nach drei, sechs oder neun Monaten, oder sogar noch später, wenn eine längere Kündigungsfrist ggf. im Mietvertrag vereinbart ist:
Kündigungsfrist des Vermieters bei einer ordentlichen Kündigung
- Öfter wird mittlerweile für eine vorzeitige Aufhebung des Mietvertrags vom Vermieter eine Ablösung für die Aufgabe der Wohnung gezahlt:
Aufgabe der Mietwohnung - Höhe der Abfindung für Auszug
Eigenbedarfskündigung - beim Vermieter besteht der Grund für den Eigenbedarf nicht mehr
Fällt innerhalb dieser Restlaufzeit des Vertrags der angegebene Grund für den Eigenbedarf weg, dann kann der Vermieter die Kündigung nicht mehr durchsetzen.
Grund der Eigenbedarfskündigung ist entfallen - Fortsetzung des Mietvertrags der Wohnung
Die Kündigung wird dann als unwirksam angesehen, und der Mietvertrag wird fortgesetzt.
Der Vermieter hat gekündigt, weil sein Sohn in der Stadt studieren wolle und die Wohnung benötige. Der Sohn erhält in der Stadt aber keinen Studienplatz und beginnt woanders sein Studium.
Vermieter muss auf Wegfall des Eigenbedarfs, des Kündigungsgrunds hinweisen
Der Vermieter muss Sie als Mieterin oder Mieter selbst darauf hinweisen, wenn der Eigenbedarfsgrund während der laufenden Kündigungsfrist weggefallen ist.
- Tut er das nicht und besteht weiter auf der Räumung der Wohnung, dann liegt ein vorgetäuschter Eigenbedarf vor, der Schadenersatzansprüche auslösen kann:
Vorgetäuschter Eigenbedarf - Grund des Vermieters besteht nicht
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: