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Eigenbedarfskündigung des Vermieters muss nachvollziehbar sein

Der Vermieter kann wegen Eigenbedarf den Mietvertrag kündigen, der Grund für den Eigenbedarf muss aber nachvollziehbar sein, vom Vermieter ernsthaft verfolgt werden bzw. tatsächlich bestehen.

Eigenbedarfskündigung - Vermieter kann für Familienanghörige wegen Eigenbedarfs kündigen

Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, einen Mietvertrag fristgerecht zu kündigen mit der Begründung, dass er die Wohnung nun für sich selbst oder für Familienangehörige benötigt. 

Eigenbedarfskündigung - Begründung des Vermieters muss nachvollziehbar sein
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.9.2015, VIII ZR 297/14 ) lässt zur Begründung des Eigenbedarfs vernünftige, nachvollziehbare Gründe ausreichen.

Beispiel für den Eigenbedarf, Begründungen des Vermieters:
Eigenbedarfskündigung - Vermieter kündigt den Mietvertrag, Grund 

Gründe für eine Eigenbedarfskündigung müssen konkret sein

Aber die angegebenen Gründe bzw. der angegebene Grund müssen, so der Bundesgerichtshof, gegenüber dem Mieter näher bestimmt sein, und der Vermieter muss dann auch den Grund für die Kündigung ernsthaft verfolgen. 

  • Eine nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt seitens des Vermieters verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung nicht, 
  • eine sogenannte Vorratskündigung ist nicht erlaubt.

Urteil - Mieter haben Zweifel, dass der Vermieter tatsächlich Eigenbedarf hat

In dem vom BGH entschiedenen Fall bewohnten die Vermieter - beide Senioren - bisher ein Einfamilienhaus, und beanspruchten nun eine Wohnung in dem Mietshaus, in dem ihre Tochter wohnte.  

Vermieter kann den Eigenbedarf an einer konkreten Wohnung nicht begründen

Wenn in dieser Lage die Vermieter nicht erklären könnten, warum gerade diese eine Wohnung für den Eigenbedarf herangezogen wird, dann seien Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Eigennutzungswunsches angebracht. 

In dem Mietshaus befanden sich 15 Wohnungen, darunter mehrere ähnlich große. 

Eigenbedarfskündigung - zuvor wurde eine ähnlich große Wohnung vom Vermieter vermietet

Die Vermieterin hatte, wenige Wochen vor dem Ausspruch der Eigenbedarfskündigung, eine in ihrem Eigentum stehende Wohnung im Erdgeschoss neu vermietet.

Dies führe zu erheblichen Zweifeln am Nutzungs­wunsch für die von der Kündigung betroffene Wohnung im 3. OG - dadurch sei der Nutzungswunsch der Vermieter nicht hinreichend konkret bestimmt.

Eine solch grundsätzliche Änderung der Lebenssituation würde, so der BGH, sorgfältige Überlegungen voraussetzen. Die Vermieter hatten aber ganz plötzlich Eigenbedarf an genau dieser einen Wohnung entdeckt.

BGH:
​​​​​​​Eigenbedarf - Nutzungsabsicht muss ernsthaft sein



Redaktion


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