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Ratgeber Untervermietung
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Täuschung durch Vermieter bei Eigenbedarf - Schadenersatz für Mieter
Eine Täuschung des Mieters im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung kann einen Schadenersatzanspruch des Mieters begründen.
Vermieter macht Eigenbedarf geltend - Grund für Eigenbedarf besteht nicht
Zieht ein Mieter auf Grund einer Kündigung des Vermieters wegen eines in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarfs aus, so kann der Mieter Schadenersatz geltend machen. Beispiel: Gekündigt wird wegen Eigenbedarfs für den erwachsenen Sohn, der zieht aber gar nicht ein.
Schadenersatzanspruch bei vorgetäuschtem Eigenbedarf - auch bei Einigung mit Vermieter
Der Schadensersatzanspruch wird auch nicht unbedingt dadurch ausgeschlossen, dass sich Mieter und Vermieter - außergerichtlich - auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses geeinigt haben, wenn die Einigung und das Ausziehen in direktem Zusammenhang mit der Eigenbedarfskündigung stehen.
- Maßgeblich ist, dass der Mieter die Eigenbedarfskündigung für richtig halten konnte, keinen Zweifel an den Angaben des Vermieters hatte.
Täuschung über Eigenbedarf an der Wohnung - Schadenersatz als Mieter fordern
- Räumt der Mieter deshalb die Wohnung, und stellt sich heraus, dass der Vermieter die Angaben vorgetäuscht hat, so sind dem Mieter die durch den Umzug entstandenen Kosten zu erstatten, ggf. auch die Differenz zu einer höheren Mietbelastung in der neuen Wohnung für einen gewissen Zeitraum.
- Weitere Einzelheiten und Beispiele zu möglichen Schadenersatzansprüchen.
- Die Berechnung eines möglichen Schadenersatzsanspruches wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf ist in der Regel ohne eine rechtliche Beratung nicht möglich.
Einzelne Schadenspositionen
Achtung: Zieht ein Mieter im Zusammenhang mit der Eigenbedarfskündigung aus der Wohnung und wird bzw. wurde ein Vergleich mit einer Ausgleichszahlung mit dem Vermieter geschlossen, obwohl der Mieter begründete Zweifel am Eigenbedarf hatte, dann ist es möglich, dass kein weiterer Schadenersatzanspruch bestehen kann.
- Gerichte müssen in einem solchen Fall den Sachverhalt aber sehr genau prüfen!
Schadenersatzansprüche wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf geltend machen
Welche Schäden durch Vortäuschung des Eigenbedarfs Mieter geltend machen können, finden Sie hier:
Schadenersatzansprüche wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf
Eigenbedarf - Vermieter bietet Mietern eine vorhandene Ersatzwohnung nicht an
Besteht für Vermieter die Möglichkeit den von der Eigenbedarfskündigung betroffenen Mietern eine Ersatzwohung anzubieten, und wird vom Vermieter diese Anbietpflicht verletzt, dann haben Mieter ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz:
Eigenbedarf - Anbieten einer Alternativwohnung durch Vermieter.
Redaktion
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