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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Eigenbedarf - Anbieten einer Alternativwohnung durch Vermieter
Hat der Vermieter wegen eines bestehenden Eigenbedarfs die Wohnung gekündigt, dann muss er eine freigewordene Alternativwohnung, freiwerdende Ersatzwohnung Mietern zur Anmietung anbieten.
Voraussetzung für Eigenbedarf ist die wirksame Eigenbedarfskündigung durch Vermieter
Ein Vermieter kann wegen Eigenbedarfs für sich selbst oder für Familien- oder Haushaltsangehörige den Mietvertrag der Wohnung kündigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Die Kündigung muss, um wirksam zu sein, ordnungsgemäß ausgesprochen und begründet sein.
Formelle Anforderungen an eine Kündigung des Vermieters.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs dürfen Vermieter nicht schon kurz nach der Anmietung aussprechen, sondern erst nach einem längeren Mietverhältnis.
Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrags.
Eine wirksame Kündigung beendet das bestehende Mietverhältnis entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfristen.
Ordentliche Kündigung der Wohnung - Kündigungsfrist für Vermieter.
Vermieter haben bei Eigenbedarf Pflicht zu Rücksichtnahme gegenüber ihren Mietern
Nach der gesetzlichen Regelung des § 241 Abs. 2 BGB ist jeder Vertragspartner verpflichtet, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Vertragspartners Rücksicht zu nehmen.
- Das gilt auch für den Vermieter einer Wohnung, der Eigenbedarf geltend macht.
Pflicht zu Rücksichtnahme bei Eigenbedarf - freiwerdende Alternativwohnung ist anzubieten
Verfügt der Vermieter über eine nahegelegene andere Wohnung (sog. Alternativwohnung), die zwar für seine Zwecke nicht geeignet ist, aber den Bedürfnissen des Mieters entspricht, muss er dem Mieter diese Wohnung zur Anmietung anbieten (sog. Anbietpflicht).
Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.12.2016 (Az. VIII ZR 232/15 ) entschieden.
Eigenbedarfskündigung - Vermieter hat andere freie, freiwerdende Wohnung.
Der Vermieter muss die Nachteile des Wohnungsverlusts für von der Eigenbedarfskündigung betroffene Mieter im Rahmen des Möglichen gering halten.
- Die Alternativwohnung muss allerdings vergleichbar sein, im selben Haus oder derselben Wohnanlage liegen und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freiwerden.
Ersatzwohnung - Vergleichbarkeit der Wohnung.
Eigenbedarf - Vermieter bietet Alternativwohnung nicht an, Schadenersatz für Mieter
Hat der Vermieter die Anbietpflicht verletzt, kann der Mieter Anspruch auf Schadensersatz haben. Solche Ansprüche sind allerdings (nur) auf Geldersatz gerichtet.
Täuschung bei Eigenbedarf für Wohnung - Schadenersatz für Mieter.
Die (wirksame) Eigenbedarfskündigung bleibt bestehen und kann von Vermietern ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.
Widerspruch, Härtegründe gegen Eigenbedarfskündigung geltend machen
Es ist fast immer sinnvoll, gegenüber einer Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen und Härtegründe anzugeben.
- Der Widerspruch muss bis spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist dem Vermieter mitgeteilt sein, wenn er auf das Widerspruchsrecht hingewiesen hat.
Fristgemäße Kündigung - Widerspruch wegen Härtegründen.
Fehlt der Hinweis des Vermieters auf den für Mieter möglichen Widerspruch gegen die Kündigung, dann reicht es aus, den Widerspruch bis zum Ende der ersten mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht zu erklären.
Aus § 574 BGB kann ein Bleiberecht für Mieter bestehen, insbesondere z.B., wenn der Eigenbedarf des Vermieters während des Prozesses wegfällt.
Redaktion
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