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Angefragter Suchbegriff: Alternativwohnung

Es wurden 8 Suchergebnisse gefunden:

Hat der Vermieter wegen eines bestehenden Eigenbedarfs die Wohnung gekündigt, dann muss er eine freigewordene Alternativwohnung, freiwerdende Ersatzwohnung Mietern zur Anmietung anbieten. Voraussetzung für Eigenbedarf ist die wirksame

Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt, kann eine Rolle spielen, ob eine andere vergleichbare Wohnung, eine sogenannte Alternativwohnung, frei war oder frei wird. Hinweis Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine  vor  der

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass im Falle einer Eigenbedarfskündigung auch eine Rolle spielen kann, wenn eine andere vergleichbare Wohnung - eine sogenannte Alternativwohnung - frei war, bevor der Vermieter die Kündigung

Ein Vermieter, der eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat, muss in seinem Eigentum stehende freie, oder im Zeitraum der Kündigungsfrist frei werdende Wohnungen, als Alternativwohnungen bzw. Ersatzwohnungen, den betroffenen Mietern

Hat der Vermieter wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt, dann muss der Vermieter eine freie oder freiwerdende Wohnung seinem Mieter im Rahmen der bestehenden Anbietpflicht zur Anmietung anbieten. Kündigung wegen Eigenbedarf -

Hat der Vermieter den Mietvertrag der Wohnung gekündigt und verlangt der Vermieter Auskunft über den Zeitpunkt, das Datum des Auszugs, so sollten Mieter diese Frage nicht unbedingt beantworten. Wohnungskündigung - Vermieter macht

Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf, ist der von der Eigenbedarfskündigung betroffene Mieter schwer krank, so müssen die Gerichte die Umstände, den Einzelfall sorgfältig prüfen und abwägen.  Das hat der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR

Das Gericht muss bei einer Kündigung vom Vorliegen des Eigenbedarfs des Vermieters überzeugt sein, sonst darf es den Mieter nicht zur Räumung verurteilen. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 25.01.2018 zu dem Az. 67 S 272/17