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Eigenbedarfskündigung - vergleichbare Wohnung des Vermieters

Hat der Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt, so kann es eine wesentliche Rolle spielen, ob eine andere vergleichbare Wohnung, eine sogenannte Alternativwohnung, frei war oder frei wird.

Eigenbedarfskündigung wegen anderer vergleichbarer Wohnung des Vermieters abwehren

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine vor dem Aussprechen der Eigenbedarfskündigung freie Alternativwohnung des Vermieters eine Rolle spielen kann. Insbesondere besteht für Vermieter eine Anbietpflicht, wenn

  • sich die Alternativwohnung im gleichen Gebäude oder in der gleichen Wohnanlage befindet,
  • die Wohnung bereits frei ist oder oder spätestens zum Kündigungszeitpunkt frei werden wird,
  • die Alternativwohnung vom Vermieter weitervermietet werden soll, 

und die Wohnung muss für den von der Eigenbedarfskündigung betroffenen Mieter vergleichbar sein.

Vor der Kündigung wegen Eigenbedarfs gab es eine freie Wohnung des Vermieters

Stand der Entschluss des Vermieters, eine Wohnung wegen Eigenbedarf zu nutzen, schon länger fest, und wurde in dieser Zeit - also bevor die Kündigung ausgesprochen wurde - eine andere Wohnung frei oder stand bereits leer, dann spreche dies gegen die Ernsthaftigkeit des vom Vermieter angegebenen Eigenbedarfs.
Alternativwohnung kann Eigenbedarfskündigung unglaubhaft machen.

Eigenbedarfskündigung - Vermieter muss vorhandene Alternativwohnung anbieten

Nach der Rechtsprechung soll zwar der Vermieter auch bei einer vorhandener Alternativwohnung frei entscheiden können, welche von beiden Wohnungn er für seinen Eigenbedarf in Anspruch nimmt. 

  • Aber in diesen Fällen soll der Vermieter verpflichtet sein, dem Mieter, dessen Vertrag er wegen Eigenbedarfs kündigt, eine vorhandene bzw. eine freiwerdende Alternativwohnung anzubieten.
  • Es besteht sozusagen einen Anbietpflicht: 
    Eigenbedarf - Vermieter muss Mieter Ersatzwohnung anbieten.

Eigenbedarfskündigung - während der Kündigungsfrist ist eine freie Wohnung anzubieten

  • Das gilt auch für Alternativwohnungen, die in der Zeit zwischen Kündigungserklärung und Ablauf der Kündigungsfrist frei sind oder frei werden.

Es kann passieren, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist, aber vor rechtskräftiger Entscheidung über eine Räumungsklage, eine Alternativwohnung frei wird. 

Nach bisherigem Stand der Rechtsprechung soll das nicht mehr berücksichtigt werden.

Eigenbedarfskündigung - Vermieter hat Alternativwohnung nicht angeboten, Schadenersatz

War eine freie oder freiwerdende Wohnung des Vermieters vorhanden und wurde diese den von der Eigenbedarfskündigung betroffenen Mietern vom Vermieter nicht angeboten, so machen sich Vermieter schadenersatzpflichtig. 

Mietern kann deswegen Schadenersatz zustehen, wenn die vom Vermieter nicht angebotene Wohnung vom betroffenen Mieter angemietet worden wäre, z.B. für Umzugskosten, Maklerkosten.  

Der Schadenersatzanspruch, so der Bundesgerichtshof besteht nur auf die Zahlung eines Geldersatzes,


Redaktion


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