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Kündigung der Wohnung - Antrag auf Räumungsfrist bei Gericht

Hat der Vermieter eine Kündigung für die Wohnung ausgesprochen, so können betroffenen Mieter im Räumungsprozess eine Räumungsfrist beantragen. 

Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Räumungsfrist beantragen

  • Selbst wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, die Kündigung des Vermieters sei berechtigt, kann es Ihnen eine Räumungsfrist gewähren.
  • Dies kann z.B. möglich sein, wenn besondere Umstände die Wohnungssuche für eine Ersatzwohnung erschweren.
  • Auch wenn Sie meinen, die Räumungsklage sei völlig unberechtigt: Eine Räumungsfrist sollte immer vorsorglich beantragt werden, und zwar spätestens in der letzten Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht.

Räumungsfrist Mietwohnung - auch bei fristloser Kündigung des Mietvertrags möglich

Eine Räumungsfrist kann auch beantragt und bewilligt werden bei einer fristlosen Kündigung, oder wenn der Vermieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.
Schwere Verletzung des Mietvertrags - Vermieter kündigt fristlos 

Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter 

Räumungsfrist liegt im Ermessen des Gerichts, von persönlichen Gründen abhängig 

Welche Räumungsfrist das Gericht für angemessen hält, ist von allen Umständen des Einzelfalls abhängig. Sie wird meist im Räumungsurteil festgelegt.
Räumungsurteil - wann bekommen Mieter eine Räumungsfrist? 

  • Das Gericht muss dafür abwägen, welche Härte für Sie entsteht, wenn Sie schnell die Wohnung räumen müssen, und wie berechtigt und wie stark auf der anderen Seite das Interesse des Vermieters ist, die Wohnung möglichst schnell frei zu bekommen.
  • Es ist daher sehr wichtig, dem Gericht genau darzulegen und zu belegen, welche besonderen Gründe bei Ihnen, und / oder Ihren Haushaltsangehörigen zu einer besonderen Härte führen, so dass darauf Rücksicht genommen werden muss. 

Räumungsurteil - Verlängern einer Räumungsfrist kann nachträglich noch möglich sein

Die Räumungsfrist kann auch verlängert werden, sie darf insgesamt aber nicht länger als ein Jahr sein:

Räumungsurteil, Vergleich - Räumungsfrist verlängern ist möglich 

Hinweis


Eine Räumungsfrist muss unbedingt vor dem Ende der letzten Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht beantragt werden! 

  • Es empfiehlt sich, schon in der ersten Gerichtsverhandlung vorsorglich eine Räumungsfrist zu beantragen - es könnte ja sein, dass gar kein weiterer Termin stattfindet.




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