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Miete nicht bezahlt, Mietschulden - fristlose Kündigung Wohnung
Der häufigste Grund für eine vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung einer Wohnung dürfte der Zahlungsverzug sein.
- Nach dem Gesetz darf der Vermieter ohne weitere Voraussetzungen den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn Mietrückstände von mindestens zwei Monatsmieten bestehen.
Mietschulden - Besteht eine Schuld des Mieters an einem entstandenen Mietrückstand
Es spielt keine Rolle, ob Sie Schuld daran tragen, dass Sie kein Geld hatten, oder aus welchen Gründen Sie nicht gezahlt haben.
Immer kommt es darauf an, wann der entsprechende Rückstand besteht, also auf die Fälligkeit der Zahlung.
Das gleiche gilt, wenn sich Ihr Mietrückstand dadurch angesammelt hat, dass Sie über mehrere Monate weniger gezahlt haben, als Sie zahlen mussten, z.B. auch durch eine zu hohe Mietminderung: Sobald dadurch ein Rückstand von zwei Monatsmieten besteht, kann ohne weitere Voraussetzung fristlos gekündigt werden.
Lesetipp
Mietschulden mehr als eine Monatsmiete - ordentliche Kündigung Mietvertrag Mietwohnung
- Ein Risiko besteht aber bereits, wenn der Rückstand in der Summe mehr als eine Monatsmiete beträgt, denn dann kann eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung ausgesprochen werden.
Zwei Monatsmieten Mietrückstand erreicht - fristlose Kündigung des Mietvertrages möglich
Maßgeblich ist die Gesamtmiete, das heißt einschließlich der aktuellen vom Vermieter verlangten Vorauszahlungen auf die kalten Betriebskosten und die warmen Betriebskosten.
Wenn wegen des Zahlungsverzugs (nur) eine fristlose Kündigung ausgesprochen worden ist, können Sie diese meist durch eine Abwendungszahlung unwirksam machen.
Wenn Sie das ganz rasch erledigen, kann wegen dieser Mietrückstände keine ordentliche Kündigung mehr vom Vermieter ausgesprochen, nachgeschoben werden!
Gleichzeitige fristlose und fristgemäße Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter
Häufig wird zugleich eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausgesprochen, was sogar schon bei Mietrückständen von etwas mehr als einer Monatsmiete möglich ist. Diese Kündigung wird zwar nicht automatisch durch die Zahlung unwirksam, aber es ist trotzdem ratsam, möglichst schnell den Mietrückstand auszugleichen.
Vermieter spricht wegen Mietschulden die fristlose und die fristgemäße Kündigung aus
Ein neueres Urteil des Landgerichts Berlin hält die fristlose und die gleichzeitige Aussprache einer fristgemäßen Kündigung für unwirksam:
Urteil: Fristlose und fristgemäße Kündigung bei Mietschulden
Prüfen, ob die formellen Anforderungen für die Kündigung des Mietvertrags erfüllt sind
- Hier finden Sie Hinweise zu den formellen Anforderungen, die an eine Kündigung des Vermieters zu stellen sind.
Bei Fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs sollten Sie sofort fachkundigen Rat in Anspruch nehmen!
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