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Miete nicht bezahlt, Mietschulden - fristlose Kündigung Wohnung

Der häufigste Grund für eine vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung einer Wohnung dürfte der Zahlungsverzug sein. Nach dem Gesetz darf der Vermieter ohne weitere Voraussetzungen den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn erhebliche Mietrückstände bestehen.

Mietschulden - Besteht eine Schuld des Mieters an einem entstandenen Mietrückstand

Es spielt keine Rolle, ob Sie Schuld daran tragen, dass Sie kein Geld hatten, oder aus welchen Gründen Sie nicht gezahlt haben.

Immer kommt es darauf an, wann der entsprechende Rückstand besteht, also auf die Fälligkeit der Zahlung.

Beispiel

Wenn Sie im letzten Monat keine Miete bezahlt haben, und im aktuellen Monat bis zum 3. Werktag die Miete auch noch nicht (oder nur zu einem Teil) gezahlt haben, kann der Vermieter normalerweise am 4. Werktag fristlos kündigen.
Kündigung wegen Mietschulden, unpünktliche Zahlung 

Das gleiche gilt, wenn sich Ihr Mietrückstand dadurch angesammelt hat, dass Sie über mehrere Monate weniger gezahlt haben, als Sie zahlen mussten, z.B. auch durch eine zu hohe Mietminderung: Sobald dadurch ein Rückstand von zwei Monatsmieten besteht, kann ohne weitere Voraussetzung fristlos gekündigt werden.

Mietschulden mehr als eine Monatsmiete - Kündigung Mietvertrag Mietwohnung

Bei erheblichem Mietrückstand ist die fristlose Kündigung der Wohnung möglich

Ergibt sich ein Mietrückstand an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen, dann ist dieser laut Bundesgerichtshof nicht mehr unerheblich, wenn der Rückstand die für einen Monat zu zahlende Miete übersteigt

Maßgeblich ist die Gesamtmiete, das heißt einschließlich der aktuellen vom Vermieter verlangten Vorauszahlungen auf die kalten Betriebskosten und die warmen Betriebskosten.

Wenn wegen des Zahlungsverzugs (nur) eine fristlose Kündigung ausgesprochen worden ist, können Mieter diese meist durch eine Abwendungszahlung unwirksam machen.

Hinweis


Wenn Sie das ganz rasch erledigen, kann wegen dieser Mietrückstände keine ordentliche Kündigung mehr vom Vermieter ausgesprochen, nachgeschoben werden!

Gleichzeitige fristlose und fristgemäße Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter

Häufig wird zugleich eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausgesprochen, was sogar schon bei Mietrückständen von etwas mehr als einer Monatsmiete möglich ist. Diese Kündigung wird zwar nicht automatisch durch die Zahlung unwirksam, aber es ist trotzdem ratsam, möglichst schnell den Mietrückstand auszugleichen.

Vermieter spricht wegen Mietschulden die fristlose und die fristgemäße Kündigung aus

Ein neueres Urteil des Landgerichts Berlin hält die fristlose und die gleichzeitige Aussprache einer fristgemäßen Kündigung für unwirksam:

Urteil: Fristlose und fristgemäße Kündigung bei Mietschulden

Der Bundesgerichtshof hält die Kombination beider Kündigungen für zulässig, und hat auch entschieden, dass die Nachzahlung aller Mietschulden die ordentliche Kündigung nicht automatisch unwirksam macht, aber im Rahmen einer Abwägung helfen kann.
BGH: Nachzahlung von Mietschulden macht ordentliche Kündigung nicht unwirksam

Prüfen, ob die formellen Anforderungen für die Kündigung des Mietvertrags erfüllt sind

Hinweis


Bei Fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs sollten Sie sofort fachkundigen Rat in Anspruch nehmen!



Hinweis

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