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Ratgeber Untervermietung
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Miete nicht bezahlt, Mietschulden - fristlose Kündigung Wohnung
Der häufigste Grund für eine vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung einer Wohnung dürfte der Zahlungsverzug sein. Nach dem Gesetz darf der Vermieter ohne weitere Voraussetzungen den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn erhebliche Mietrückstände bestehen.
Mietschulden - Besteht eine Schuld des Mieters an einem entstandenen Mietrückstand
Es spielt keine Rolle, ob Sie Schuld daran tragen, dass Sie kein Geld hatten, oder aus welchen Gründen Sie nicht gezahlt haben.
Immer kommt es darauf an, wann der entsprechende Rückstand besteht, also auf die Fälligkeit der Zahlung.
Wenn Sie im letzten Monat keine Miete bezahlt haben, und im aktuellen Monat bis zum 3. Werktag die Miete auch noch nicht (oder nur zu einem Teil) gezahlt haben, kann der Vermieter normalerweise am 4. Werktag fristlos kündigen.
Kündigung wegen Mietschulden, unpünktliche Zahlung
Das gleiche gilt, wenn sich Ihr Mietrückstand dadurch angesammelt hat, dass Sie über mehrere Monate weniger gezahlt haben, als Sie zahlen mussten, z.B. auch durch eine zu hohe Mietminderung: Sobald dadurch ein Rückstand von zwei Monatsmieten besteht, kann ohne weitere Voraussetzung fristlos gekündigt werden.
Lesetipp
Mietschulden mehr als eine Monatsmiete - Kündigung Mietvertrag Mietwohnung
- Ein Kündigungsrisiko besteht bereits, wenn der Rückstand in der Summe mehr als eine Monatsmiete beträgt, denn dann kann bei einem als erheblich anerkannten Mietrückstand eine fristlose Kündigung und/oder auch eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung ausgesprochen werden.
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich
Bei erheblichem Mietrückstand ist die fristlose Kündigung der Wohnung möglich
Ergibt sich ein Mietrückstand an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen, dann ist dieser laut Bundesgerichtshof nicht mehr unerheblich, wenn der Rückstand die für einen Monat zu zahlende Miete übersteigt
- - eine fristlose Kündigung des Mietvertrags kann deswegen bereits ausgesprochen werden.
Fristlose Kündigung - Mietschuld höher als eine Monatsmiete
Maßgeblich ist die Gesamtmiete, das heißt einschließlich der aktuellen vom Vermieter verlangten Vorauszahlungen auf die kalten Betriebskosten und die warmen Betriebskosten.
Wenn wegen des Zahlungsverzugs (nur) eine fristlose Kündigung ausgesprochen worden ist, können Mieter diese meist durch eine Abwendungszahlung unwirksam machen.
Wenn Sie das ganz rasch erledigen, kann wegen dieser Mietrückstände keine ordentliche Kündigung mehr vom Vermieter ausgesprochen, nachgeschoben werden!
Gleichzeitige fristlose und fristgemäße Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter
Häufig wird zugleich eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausgesprochen, was sogar schon bei Mietrückständen von etwas mehr als einer Monatsmiete möglich ist. Diese Kündigung wird zwar nicht automatisch durch die Zahlung unwirksam, aber es ist trotzdem ratsam, möglichst schnell den Mietrückstand auszugleichen.
Vermieter spricht wegen Mietschulden die fristlose und die fristgemäße Kündigung aus
Ein neueres Urteil des Landgerichts Berlin hält die fristlose und die gleichzeitige Aussprache einer fristgemäßen Kündigung für unwirksam:
Urteil: Fristlose und fristgemäße Kündigung bei Mietschulden
Der Bundesgerichtshof hält die Kombination beider Kündigungen für zulässig, und hat auch entschieden, dass die Nachzahlung aller Mietschulden die ordentliche Kündigung nicht automatisch unwirksam macht, aber im Rahmen einer Abwägung helfen kann.
BGH: Nachzahlung von Mietschulden macht ordentliche Kündigung nicht unwirksam
Prüfen, ob die formellen Anforderungen für die Kündigung des Mietvertrags erfüllt sind
- Hier finden Sie Hinweise zu den formellen Anforderungen, die an eine Kündigung des Vermieters zu stellen sind.
Bei Fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs sollten Sie sofort fachkundigen Rat in Anspruch nehmen!
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