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Eigenbedarf, es gibt keine Ersatzwohnung - Fortsetzung Mietvertrag

Haben Mieter eine wirksame Eigenbedarfskündigung erhalten, finden aber zu zumutbaren Bedingungen keine Ersatzwohnung, so kann das Gericht eine befristete Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Wohnung anordnen.

Eigenbedarfskündigung in Ballungsgebieten - es besteht ein geringes Wohnungsangebot

Besonders in Ballungsgebieten besteht oft ein angespannter Wohnungsmarkt - es gibt nur ein geringes Wohnungsangebot. Kündigt der Vermieter den Wohnungsmietvertrag mit einem vom Gesetz zugelassenen Grund z.B. wegen Eigenbedarf, dann bringt das die Mieter in die Schwierigkeit, dass Ersatzwohnraum gefunden werden muss.

Eigenbedarfskündigung - Mieter finden trotz aller Bemühungen keine Ersatzwohnung

Ein Vermieter verklagte seine Mieter zur Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung auf Räumung der Wohnung. Sehr wesentlich wurde in diesem Rechtsstreit, dass die Mieter nachweislich keine Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen fanden. 

Die Mieter gaben an, sich mit 244 Wohnungsbewerbungen über einen Zeitraum von nahezu 2,5 Jahren um eine Ersatzwohnung beworben zu haben. Auch die Anforderungen der Mieter an die künftige Wohnung im Rahmen ihrer Wohnungssuche waren nicht zu beanstanden. 
Haertegrund Eigenbedarfskuendigung - Mieter finden keine Wohnung

Eigenbedarf, Mieter finden keine Ersatzwohung - Gericht ordnet Fortsetzung Mietvertrag an

Das Landgericht Berlin hat in diesem Verfahren, mit Urteil vom 25.1.2024, Az. 67 S 264/22, die sogenannte Sozialklausel, § 574 BGB,  angewandt und - obwohl die Eigenbedarfskündigung als wirksam beurteilt wurde - gemäß  § 574a Abs. 2 BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Dauer von zwei Jahren, unter Würdigung aller Umstände, angeordnet. Dabei berücksichtigte das Gericht auch, dass der von der Vermieterin geltend gemachte Eigenbedarf als nicht besonders dringlich einzustufen sei.

Das Gericht passte in diesem Fall die Miete für die Wohnung "für die Zukunft auf eine marktübliche Höhe" an.

Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Eigenbedarfskündigung - Mieter müssen Bemühungen für eine Ersatzwohnung nachweisen

Von einer Eigenbedarfskündigung betroffene Mieter dürfen sich keinesfalls darauf verlassen, dass ein Gericht auf Grund eines angespannten Wohnungsmarkts und eines nicht so hohen Haushaltseinkommens von sich aus annimmt, dass kein zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung steht, sondern Mieter müssen vom Erhalt der Kündigung an die Wohnungsangebote regelmäßig sichten, sich bewerben, dies dokumentieren und auch vorgenommene Wohnungsbesichtigungen und Ablehnungen genau protokollieren.


Redaktion


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