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Ratgeber Untervermietung
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Schutz vor Eigenbedarfskündigung - Sperrfrist für Kündigung
Für Mietwohnungen, die nach Abschluss des Mietvertrages in Wohnungseigentum umgewandelt worden sind, gilt für Mieter ein besonderer Kündigungsschutz im Rahmen einer vom Vermieter einzuhaltenden Sperrfrist.
Gesetzliche Sperrfrist für Kündigungen von Wohnungen wegen Eigenbedarfs
Die Sperrfrist gilt für Mieter, die bereits vor der Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum den Mietvertrag abgeschlossen haben.
- Der Käufer einer solchen, erst nach Abschluss des Mietvertrages umgewandelten Eigentumswohnung kann Eigenbedarf frühestens drei Jahre nach dem Erwerb, Kauf geltend machen, § 577a BGB.
Sperrfrist Eigenbedarf - Mietwohnung wird zur Eigentumswohnung. - Für Gebiete mit besonderer Wohnungsknappheit können die Bundesländer die Sperrfrist verlängern, z.B. auf 5, 6 oder 8 oder bis maximal 10 Jahre, § 577a Abs. 2 BGB.
Verlängerte Sperrfrist in verschiedenen Bundesländern
Eigenbedarfskündigung - Kündigung erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist möglich
Der Käufer der in Eigentum umgewandelten Mietwohnung darf als Vermieter erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist eine Eigenbedarfskündigung zuschicken.
- Kündigt ein Eigentümer vor Ablauf der Sperrfrist wegen Eigenbedarfs, dann ist die Kündigung ungültig, nicht wirksam.
Wenn Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten, dann prüfen Sie zunächst, ob Ihre Wohnung nach Mietvertragsabschluss in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden ist.
Grundbuch prüfen: Wann wurde die Umwandlung in Eitentumswohnungen eingetragen?
Ist die Umwandlung erst nach Ihrem Mietvertragsabschluss erfolgt, dann prüfen Sie, ob für Ihr Gebiet eine Verordnung gilt, die eine verlängerte Schutzfrist festlegt, die also über die gesetzliche Dreijahres-Frist hinausgeht.
Verlängerte Sperrfrist in verschiedenen Bundesländern.
Eigenbedarf - verlängerte Kündigungssperrfrist in Berlin
Für Berlin gilt eine verlängerte Kündigungssperrfrist, seit dem 1.10.2013 für das gesamte Stadtgebiet, eine Frist von zehn Jahren ab Erwerb der Wohnung:
Eigenbedarfskündigung - Berliner Sperrfrist zum Schutz der Mieter
Kündigungssperrfrist gilt ab Inkrafttreten der Verordnung
Für die Anwendung der Sperrfrist spielt es keine Rolle, ob die Wohnung vor oder nach dem Inkrafttreten der Verordnung erworben worden ist.
Es kommt nur darauf an, ob der Vermieter vor oder nach dem Inkrafttreten der Verordnung kündigt.
Besteht zum Zeitpunkt der Kündigung eine Verordnung, die eine längere Sperrfrist festlegt, dann ist diese zu beachten.
Eine vor Ablauf der (verlängerten) Sperrfrist erklärte Kündigung ist unwirksam.
Landgericht Berlin: Verordnung gilt ab Inkrafttreten für KündigungenZur Umgehung der Kündigungssperrfrist sind Eigentümer einer Wohnung für die Aufgabe der Wohnung durch aus bereit eine Abfindung an Mieter zu zahlen:
Mietaufhebungsvertrag für Mietwohnung
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Redaktion
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