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Teilungserklärung für Eigentumswohnung - Grundbuch

Um aus einem einheitlichen Grundstück Eigentumswohnungen zu bilden, wird eine Teilungserklärung erstellt, und beim Grundbuchamt wird für jede Einheit ein Wohnungsgrundbuch angelegt.

Grundsätzlich gibt es für jedes äußerlich abgegrenzte Grundstück ein einziges Grundbuchblatt und eine dazugehörige Grundbuchakte. Darin wird verzeichnet, wer Eigentümer des Grundstücks ist, ob besondere Verpflichtungen gegenüber Nachbarn oder den Behörden bestehen, und auch ob dieses Grundstück mit Schulden belastet ist.

Eigentumswohnung aufgrund einer Teilungserklärung - Teileigentum

Aus dem einheitlichen Grundstück kann Teileigentum gebildet werden, so dass insbesondere Eigentumswohnungen entstehen, die jeweils einen eigenen Eigentümer haben.

  • Für Mieter ist dies besonders wichtig, weil bei einem Verkauf die Mietverträge zwar auf den nächsten  Eigentümer übergehen, das Risiko einer Eigenbedarfskündigung aber viel höher ist, wenn dem Eigentümer nicht alle Wohnungen des Hauses gehören, sondern vielleicht nur eine einzige.
    Eigentumswohnung - Was Mieter wissen, beachten sollten

Umwandlung, Wohnungsgrundbuch und Stammakte

Wenn die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt hat, kann das Grundstückseigentum in Teileigentum umgewandelt werden.

  • In der Stammakte wird die genehmigte Teilungserklärung abgelegt. Daraus ergibt sich, wo welche Einheit liegt, und welche Ordnungsnummer sie erhalten hat, ebenso möglichweise über die festgelegte Nutzung der Einheit.
Hinweis

Wenn Sie Ihren Mietvertrag mitnehmen, helfen Ihnen die Mitarbeiter beim Grundbuchamt meist, herauszubekommen, welche Nummer für Ihre Einheit vergeben worden ist.

  • Für jede Einheit wird dann vom Grundbuchamt ein Wohnungsgrundbuch gebildet, das eine eigene Grundbuch-Nummer erhält.
Hinweis

Notieren Sie, wann diese Umschreibung in Wohnungsgrundbücher erfolgt ist:
Frühestens von diesem Zeitpunkt an sind die besonderen Regeln für Eigentumswohnungen anwendbar.

Eigentümer der Wohnung aus dem Grundbuch ersehen, feststellen

In jedem der neu geschaffenen Wohnungsgrundbücher wird verzeichnet, wer im Zeitpunkt der Umwandlung Eigentümer ist.

  • Auch jeder Eigentumswechsel für diese Einheit wird in diesem Wohnungsgrundbuch erfasst.

Namen und Vornamen des jeweiligen Eigentümers können Sie aus dem Bestandsblatt ersehen.

  • Es kann sich lohnen, sich für eine Gebühr einen Grundbuchauszug geben zu lassen,
    denn diesen Auszug können Sie im Streitfall als Beleg vorlegen.

Eine Anschrift kann nur durch Einblick in die Wohnungs-Grundbuchakte festgestellt werden.

Weitere Hinweise zur Grundbucheinsicht

Hinweis

Beachten Sie, dass spätere Änderungen der Eigentümeranschrift meist nicht dem Grundbuchamt mitgeteilt werden.



Redaktion


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