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Wer ist Eigentümer der Wohnung, des Hauses - Einsicht ins Grundbuch

Als Mieter muss man in bestimmten Situationen wissen, wer Eigentümer der Wohnung oder des Hauses bzw. des Grundstücks ist, da Mieter ohne Kenntnis der Eigentumsverhältnisse manche Rechte nicht durchsetzen können. Die Einsicht ins Grundbuch kann helfen.

Berechtigtes Interesse des Mieters für die Einsichtnahme ins Grundbuch

Nach § 12 Grundbuchordnung kann jeder Einsicht in das Grundbuch nehmen, der dafür ein berechtigtes Interesse hat. Das berechtigte Interesse ist darzulegen. 

  • Ein Mieter kann für seine Wohnung, das Haus Auskunft erhalten, auch ein Mietinteressent, der eine Wohnung mieten möchte.
  • Eine als Vermieter handelnde Person ist nicht immer der Eigentümer der Immobilie. Der Eigentümer kann sich z.B. von einer Hausverwaltung oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Eigentümer des ungeteilten Grundstücks - oder Eigentumswohnung?

Es macht einen Unterschied, ob das gesamte Grundstück ungeteilt einem Eigentümer gehört, oder ob es in Teileigentum, in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist.

Ist das Grundstück in Eigentumswohnungen aufgeteilt, dann gibt es beim Grundbuch

  • eine Stammakte, in der steht, welche Wohnung welche Eigentumsnummer erhalten hat.
    Dort finden sich die Notarurkunden und auch die Teilungserklärung.
  • Und dann gibt es für jede einzelne Eigentumswohnung ein Wohnungsgrundbuch. Darin steht, von wem diese Wohnung an wen verkauft wurde, und wann das geschehen ist und weitere Einzelheiten.

Eigentümer der Wohnung wegen Ansprüchen für eine Mängelbeseitigung feststellen

Für Mieter ist es oft notwendig, festzustellen, wer Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung ist. Das kann z.B. notwendig sein, wenn man sich wegen einer Mängelbeseitigung an den Eigentümer wenden muss, dieser gar nicht bekannt ist, oder nur der Name bekannt ist, nicht aber die Anschrift, Adresse. Spätestens für eine Klage gegen die Vermieter müssen die Daten vorliegen.

Verkauf der Wohnung, des Hauses - ist der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?

Stellt sich ein neuer Eigentümer vor bzw. will ein Käufer einer Immobilie bzw. der Mietwohnung / Eigentumswohnung bereits als Vermieter handeln, Rechte geltend machen, so kann die Einsichtnahme ins Grundbuch sinnvoll sein.
Mietwohnung verkauft - Rechte des Käufers vor Grundbucheintrag

Eigentumswohnung mieten - Was Mieter beachten, wissen sollten

Eigenbedarfskündigung durch Käufer der Mietwohnung - Ist Käufer im Grundbuch Eigentümer?

Trifft eine Eigenbedarfskündigung ein, dann ist wichtig festzustellen, ob der Käufer bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist:
Kündigung Mietwohnung, Mietvertrag vor Grundbuchumschreibung 

  • Auf dem Grundbuchamt bekommen Sie jedenfalls den Namen des Eigentümers / der Eigentümer heraus.

Sollte jemand mit der Behauptung, er sei "der neue Eigentümer", Ansprüche geltend machen, sollten Sie umgehend fachkundige Beratung in Anspruch nehmen. 

Bekommen Mieter über die Einsicht in das Grundbuch die Anschrift des Eigentümers?

  • Die Anschrift steht nicht auf dem Grundbuchblatt.
    Für diese Auskunft ist die Grundbuchakte erforderlich.

Für Fragen beim Grundbuchamt müssen Sie die Angabe der Gemeinde und die Anschrift des Grundstücks bereithalten. Möglicherweise wird Ihnen in Grundbuchblatt genannt.

  • Notieren Sie diese Nummer mit der Gemeindeangabe (z.B. Beringen Blatt 4470) sorgfältig.

Über das Grundbuchamt Eigentümer der Wohnung, der Immobilie feststellen

Bitten Sie am besten schon vor Ihrem Besuch telefonisch, dass die zugehörige Grundbuchakte für die Einsicht bereit liegt, denn dort sind meist auch Anschriften und Geburtsdaten der Eigentümer verzeichnet. Bitten Sie darum, dass Ihnen diese genannt werden.

  • Nehmen Sie Ihren Mietvertrag mit.
  • Ob Sie das Grundbuch einsehen dürfen, ist nicht gewiss. 
    Grundbuchämter behandeln das unterschiedlich, aber der Name/die Namen der Eigentümer und die Anschrift(en) sollte Ihnen genannt werden.
  • Nicht immer sind die im Grundbuch stehenden Anschrift(en) aktuell und Sie müssen weiter nachforschen.

Eigentümer des Hauses, der Mietwohnung über Notar, Rechtsanwalt ermitteln

Bestehen Schwierigkeiten mit der Grundbucheinsicht:

Mieter können auch einen Notar oder Rechtsanwalt mit der Einsicht ins Grundbuch für die Feststellung des Eigentümers beauftragen. 

Hinweis


Es besteht auch die Möglichkeit, eine Klage auf Auskunft gegen die Hausverwaltung, den Verwalter für die Nennung des Eigentümers zu erheben:
Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten 


Redaktion


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