Logo

Wohnung, Haus verkauft - wer ist für Mängel, Schäden zuständig?

Wurde das Haus, die Mietwohnung verkauft, dann ist es die Pflicht des neuen Eigentümers
vorhandene Mängel zu beseitigen.

Neuer Eigentümer hat auch Mängel zu beseitigen, die der fühere Eigentümer nicht behoben hat

Diese Pflicht besteht auch für schon vor dem Verkauf vorhandene Mängel, alte Schäden.

Wurden Mängel vom vorigen Eigentümer nicht behoben, so sind diese vom neuen Eigentümer zu beseitigen,

  • wenn durch diese Mängel die Nutzung des Hauses, der Wohnung eingeschränkt ist.
  • Für die Beseitigung von Mängeln am Haus oder in der Wohnung ist der jeweils im Grundbuch eingetragene Eigentümer / Vermieter verantortlich.

Neuer Eigentümer, Vermieter übernimmt alle Pflichten aus dem Mietverhältnis, Mietvertrag

Ein neuer Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein. Daher hat der neue Eigentümer seinem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch, die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache zu gewähren.  

Wenn unklar ist, ob wirklich schon ein neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, fragen Sie nach.

Ansprüche des Mieters aus bisherigem Mietverhältnis gegen neuen Eigentümer, Vermieter

Der neue Eigentümer ist für die Beseitigung eines Mangels verantwortlich, auch wenn dieser bereits dem früheren Vermieter / Eigentümer bekannt war: 
Mietwohnung - Reparaturen, Mängel beseitigen, Pflicht des Vermieters.  

Haus, Wohnung verkauft - Ansprüche wegen Mietminderung gehen auf neuen Eigentümer über

Haben Sie bereits gegenüber dem früheren Eigentümer eine Mietminderung angekündigt und zahlen Sie die Miete unter Vorbehalt, dann sollten Sie den neuen Vermieter auf die Gründe für die Mietminderung hinweisen.

Falls mit dem früheren Vermieter eine Vereinbarung besteht, z.B. wurde die Höhe der Mietminderung einvernehmlich vereinbart, dann sollte der neue Eigentümer darüber informiert werden.

Vermieterwechsel, neuer Vermieter - Mietminderung gegenüber neuem Vermieter

Da der neue Vermieter, Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag eintritt, gehen auch bisher bestehende Ansprüche aus einer Mietminderung auf den neuen Eigentümer über: 
Neuer Vermieter - bisherige Ansprüche wegen Mietminderung mitteilen.  

Für den Fall einer bisher erfolgten gekürzten Mietzahlung sollte überlegt werden, die Miete gegenüber dem neuen Vermieter nicht mehr direkt kürzen, sondern die Miete unter Vorbehalt zu zahlen - dies ist besonders wichtig, wenn die Mietminderung strittig sein kann.
Klären Sie die Vorgehensweise in einer Beratung mit Ihrem Anwalt:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?

Neuer Eigentümer - Rückforderungsvorbehalt für Mietzahlungen wiederholen

Zurückbehaltung Miete - Zurückbehaltungsrecht ist bei neuem Eigentümer ist neu zu prüfen

Wurden von der Miete auf Grund eines ausgeübten Zurückbehaltungsrechts Beträge einbehalten haben, beachten Sie:

  • Dieses Zurückbehaltungsrecht erlischt durch den Vermieterwechsel!

Gegenüber dem neuen Vermieter müssten Sie ganz neu vorgehen: 
Neuer Eigentümer - Bisheriges Zurückbehaltungsrecht neu prüfen

Aus dem früheren Mietverhältnis bestehen Schadenersatzansprüche, wie gelten machen?

Schadenersatzansprüche, die durch frühere Mängel im bisherigen Mietverhältnis, entstanden sind, müssen gegenüber dem früheren Vermieter / Eigentümer geltend genacht werden, notfalls mit einer Klage.

  • Achtung: 
    Aufwendungsersatzansprüche, also Kosten die Ihnen z.B. im Rahmen einer vom früheren Eigentümer durchgeführten Mängelbeseitigung entstsanden sind, verjähren innerhalb von sechs Monaten.

    Redaktion


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: