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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Wohnung, Haus verkauft - wer ist für Mängel, Schäden zuständig?
Wurde das Haus, die Mietwohnung verkauft, dann ist es die Pflicht des neuen Eigentümers
vorhandene Mängel zu beseitigen.
Neuer Eigentümer hat auch Mängel zu beseitigen, die der fühere Eigentümer nicht behoben hat
Diese Pflicht besteht auch für schon vor dem Verkauf vorhandene Mängel, alte Schäden.
Wurden Mängel vom vorigen Eigentümer nicht behoben, so sind diese vom neuen Eigentümer zu beseitigen,
- wenn durch diese Mängel die Nutzung des Hauses, der Wohnung eingeschränkt ist.
- Für die Beseitigung von Mängeln am Haus oder in der Wohnung ist der jeweils im Grundbuch eingetragene Eigentümer / Vermieter verantortlich.
Neuer Eigentümer, Vermieter übernimmt alle Pflichten aus dem Mietverhältnis, Mietvertrag
Ein neuer Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein. Daher hat der neue Eigentümer seinem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch, die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache zu gewähren.
Wenn unklar ist, ob wirklich schon ein neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, fragen Sie nach.
- Notfalls ist eine Auskunft beim Grundbuchamt möglich:
Grundbuch einsehen, Eigentümer der Wohnung feststellen.
Ansprüche des Mieters aus bisherigem Mietverhältnis gegen neuen Eigentümer, Vermieter
Der neue Eigentümer ist für die Beseitigung eines Mangels verantwortlich, auch wenn dieser bereits dem früheren Vermieter / Eigentümer bekannt war:
Mietwohnung - Reparaturen, Mängel beseitigen, Pflicht des Vermieters.
- Sie sollten dem neuen Eigentümer, am besten mit Bezugnahme auf frühere Schreiben an die bisherige Verwaltung / den früheren Vermieter die bestehenden Mängel nochmals mitteilen und nochmals eine ausreichende Frist für die Beseitigung setzen.
Musterbrief Mangel, Mängelanzeige und Mietminderung.
- Reagiert der neue Vermieter auf diese Mangelanzeige nicht, sollten Sie die Erledigung mit Bezug auf die bereits erfolgte Mängelanzeige, schriftlich anmahnen, eine Nachfrist setzen.
Mängelbeseitigung durch Vermieter - wie muss die Mietwohnung sein?
Vermieter macht keine Reparatur der Mängel in der Wohnung, am Haus. - Achten Sie darauf, dass Sie einen Zustellungsnachweis für die Mängelanzeigen haben.
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe.
Haus, Wohnung verkauft - Ansprüche wegen Mietminderung gehen auf neuen Eigentümer über
Haben Sie bereits gegenüber dem früheren Eigentümer eine Mietminderung angekündigt und zahlen Sie die Miete unter Vorbehalt, dann sollten Sie den neuen Vermieter auf die Gründe für die Mietminderung hinweisen.
Falls mit dem früheren Vermieter eine Vereinbarung besteht, z.B. wurde die Höhe der Mietminderung einvernehmlich vereinbart, dann sollte der neue Eigentümer darüber informiert werden.
- Insbesondere dann, wenn die Miete wegen nicht zu beseitigender Mängel dauerhaft gemindert wurde:
Mängel nicht zu beseitigen, Miete auf Dauer senken.
Vermieterwechsel, neuer Vermieter - Mietminderung gegenüber neuem Vermieter
Da der neue Vermieter, Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag eintritt, gehen auch bisher bestehende Ansprüche aus einer Mietminderung auf den neuen Eigentümer über:
Neuer Vermieter - bisherige Ansprüche wegen Mietminderung mitteilen.
Für den Fall einer bisher erfolgten gekürzten Mietzahlung sollte überlegt werden, die Miete gegenüber dem neuen Vermieter nicht mehr direkt kürzen, sondern die Miete unter Vorbehalt zu zahlen - dies ist besonders wichtig, wenn die Mietminderung strittig sein kann.
Klären Sie die Vorgehensweise in einer Beratung mit Ihrem Anwalt:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Neuer Eigentümer - Rückforderungsvorbehalt für Mietzahlungen wiederholen
- Haben Sie die Miete bisher schon unter Rückforderungsvorbehalt gezahlt, dann sollten Sie diesen Vorbehalt gegenüber dem neuen Vermieter ausdrücklich wiederholen:
Miete unter Vorbehalt zahlen - ist dem (neuen) Vermieter mitzuteilen
Zurückbehaltung Miete - Zurückbehaltungsrecht ist bei neuem Eigentümer ist neu zu prüfen
Wurden von der Miete auf Grund eines ausgeübten Zurückbehaltungsrechts Beträge einbehalten haben, beachten Sie:
- Dieses Zurückbehaltungsrecht erlischt durch den Vermieterwechsel!
Gegenüber dem neuen Vermieter müssten Sie ganz neu vorgehen:
Neuer Eigentümer - Bisheriges Zurückbehaltungsrecht neu prüfen.
Aus dem früheren Mietverhältnis bestehen Schadenersatzansprüche, wie gelten machen?
Schadenersatzansprüche, die durch frühere Mängel im bisherigen Mietverhältnis, entstanden sind, müssen gegenüber dem früheren Vermieter / Eigentümer geltend genacht werden, notfalls mit einer Klage.
- Der neue Eigentümer hat damit grundsätzlich nichts zu tun.
Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten.
Mängel der Mietwohnung - Klage auf Instandsetzung, Reparatur.
- Achtung:
Aufwendungsersatzansprüche, also Kosten die Ihnen z.B. im Rahmen einer vom früheren Eigentümer durchgeführten Mängelbeseitigung entstsanden sind, verjähren innerhalb von sechs Monaten.
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