Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Zahlung Miete unter Vorbehalt - Mietminderung später geltend machen
Hatten Sie wegen eines erheblichen, dem Vermieter mitgeteilten Mangels der Wohnung ein Recht auf Mietminderung, haben aber trotzdem die Miete ungekürzt, aber unter Vorbehalt der Rückforderung gezahlt, so haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung entsprechender Minderungsbeträge für die überzahlte Miete.
Bei der späteren Mietrückforderung sollten Sie Vorsicht walten lassen.
Mitteilung an Vermieter über die Zahlung der Wohnungsmiete unter Vorbehalt
Voraussetzung für die Rückforderung von überzahlten Mieten wegen einer Mietminderung ist, dass Sie gegenüber dem Vermieter nachweisbar und rechtzeitig erklärt haben, dass Sie die ungekürzt bezahlte Miete bis zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich unter Vorbehalt zahlen:
Zahlung unter Vorbehalt - Rückforderungsvorbehalt erklären.
- So bekommen Sie einen Anspruch auf eine berechtigte Rückforderung einer Mietminderung im Nachhinein.
Holen Sie sich in einem solchen Fall fachlichen Rat. Oft ist es besser, die Höhe der Mietminderung gerichtlich klären zu lassen:
Höhe Mietminderung für Mietwohnung - Feststellung durch Gericht
Anspruch auf Mietminderung - Minderung nicht einfach von der Miete abziehen
Es muss dringend davor gewarnt werden, eine nach Ihrer Meinung bestehende Mietrückforderung, ohne dass es zu einer Klärung Ihres Minderungsanspruches gekommen ist, nach Beseitigung des Mangels einfach von laufenden Mieten abzuziehen.
- Es können dadurch Mietrückstände entstehen, die den Vermieter zur Kündigung der Wohnung berechtigen.
Ob ein Mangel so gravierend ist, dass eine Minderung gerechtfertigt ist, und wenn ja, in welcher Höhe dann die Minderung vorgenommen werden kann, ist vom Einzelfall abhängig und lässt sich oft nur schwer einschätzen - das Risiko, sich bei der Höhe einer angemessenen Mietminderung zu vertun, und dass dadurch dann Mietrückstände und ein Kündigungsrisiko für die Wohnung entsteht, ist hoch.
Gütliche Einigung mit dem Vermieter über die Höhe der Mietminderung für die Wohnung
Sind Sie sich mit Ihrem Vermieter über die Mietminderung einig, und wie hoch der Minderungsbetrag ist, dann wird er Ihnen überzahlte Miete erstatten bzw. Sie einigen sich mit ihm über eine Verrechnung mit laufenden Mietzahlungen:
Forderungen - als Mieter Aufrechnung, Verrechnung mit Miete machen
Zahlung der Miete unter Vorbehalt - nachträglich Mietminderung von der Miete abziehen
Sind Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Vermieter darüber vorhanden, ob Sie mindern dürfen, und / oder auch in welcher Höhe, dann ist davon abzuraten, dass Sie auf eigene Faust einfach später Abzüge von Ihrer laufenden Miete machen, um sich Ihre Mietminderung "zu holen", denn dadurch können Mietrückstände entstehen.
- Diese könnten den Vermieter zu einer Kündigung des Mietvertrages berechtigen, wenn die Mietminderung nicht berechtigt war bzw. zu hoch ist:
Kündigung Mietvertrag wegen Mietschulden, Zahlungsrückstand.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: