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Mietsenkung - Miete vom Vermieter zurückbekommen
Es kann vorkommen, dass die Miete für die Wohnung gesunken ist oder vom Vermieter gesenkt werden muss. Für Mieter stellt sich in solchen Fällen häufig die Frage, wie die zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückzubekommen ist.
Mietsenkung wegen gesunkener Betriebskosten der Wohnung
Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine Teilinklusivmiete, Inklusivmiete oder Bruttokaltmiete vereinbart haben und die darin enthaltenen Betriebskosten sinken.
- Dann muss der Vermieter die Miete senken.
- Mieter haben Anspruch darauf, dass Überzahlungen erstattet werden:
Miete senken, wenn Betriebskosten sinken
Dasselbe gilt, wenn Betriebskostenvorschüsse sich als zu hoch herausstellen:
Senkung der Vorauszahlung für kalte Betriebskosten
Mietsenkung für die Wohnung wegen einer falschen Wohnfläche
In vielen Mietverträgen ist eine zu große Wohnfläche angegeben. Daher kann es deswegen möglich sein, gezahlte Miete zurückzubekommen und die Miete für die Zukunft zu senken:
Miete zu hoch, Miete senken - falsche Wohnfläche im Mietvertrag
Miete senken wegen falscher Angaben der Wohnfläche in Betriebskostenabrechnungen
Ist die Wohnfläche falsch, dann hat dies meist auch Auswirkungen auf die Berechnung der Betriebskosten, denn dadurch werden zu hohe Kostenanteile für alle Betriebskosten gezahlt, die nach der Wohnfläche berechnet werden.
Betriebskostenabrechnung - tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich
Umlage Betriebskosten - Größe der Mietwohnung die Grundlage
Weitere Fälle, Beispiele für eine mögliche Mietsenkung durch den Vermieter der Wohnung
- Praktisch sind diese Fälle eher selten.
Ist eine Indexmiete vereinbart und sinkt der Lebenshaltungsindex, dann sinkt auch die Miete.
Wurden Zuschläge zur Miete vereinbart, wie etwa für eine erlaubte Gewerbeausübung, dann kann der Zuchlag entfallen.
Entfällt die Untervermietung in der Wohnung und wurde deswegen ein Untermietzuschlag verlangt, dann kann nach Wegfall dieser Nutzung ein Senkungsanspruch bestehen:
Untermietzuschlag - Höhe, wie viel können Vermieter verlangen?
Redaktion
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