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Mietsenkung - Miete vom Vermieter zurückbekommen

Es kann vorkommen, dass die Miete für die Wohnung gesunken ist oder vom Vermieter gesenkt werden muss. Für Mieter stellt sich in solchen Fällen häufig die Frage, wie die zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückzubekommen ist.

Mietsenkung wegen gesunkener Betriebskosten der Wohnung

Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine Teilinklusivmiete, Inklusivmiete oder Bruttokaltmiete vereinbart haben und die darin enthaltenen Betriebskosten sinken

Hinweis

Dasselbe gilt, wenn Betriebskostenvorschüsse sich als zu hoch herausstellen: 
Senkung der Vorauszahlung für kalte Betriebskosten  

Mietsenkung für die Wohnung wegen einer falschen Wohnfläche

In vielen Mietverträgen ist eine zu große Wohnfläche angegeben. Daher kann es deswegen möglich sein, gezahlte Miete zurückzubekommen und die Miete für die Zukunft zu senken:
Miete zu hoch, Miete senken - falsche Wohnfläche im Mietvertrag 

Miete senken wegen falscher Angaben der Wohnfläche in Betriebskostenabrechnungen

Ist die Wohnfläche falsch, dann hat dies meist auch Auswirkungen auf die Berechnung der Betriebskosten, denn dadurch werden zu hohe Kostenanteile für alle Betriebskosten gezahlt, die nach der Wohnfläche berechnet werden.

Betriebskostenabrechnung - tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich 

Umlage Betriebskosten - Größe der Mietwohnung die Grundlage

Weitere Fälle, Beispiele für eine mögliche Mietsenkung durch den Vermieter der Wohnung

- Praktisch sind diese Fälle eher selten.

Ist eine Indexmiete vereinbart und sinkt der Lebenshaltungsindex, dann sinkt auch die Miete.

Wurden Zuschläge zur Miete vereinbart, wie etwa für eine erlaubte Gewerbeausübung, dann kann der Zuchlag entfallen.

Entfällt die Untervermietung in der Wohnung und wurde deswegen ein Untermietzuschlag verlangt, dann kann nach Wegfall dieser Nutzung ein Senkungsanspruch bestehen:

Untermietzuschlag - Höhe, wie viel können Vermieter verlangen? 



Redaktion


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