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Ratgeber Untervermietung
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3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Zu große, falsche Wohnfläche der Wohnung - Miete senken
Die vom Vermieter verlangte Miete für die Wohnung kann zu hoch sein, weil die Wohnfläche der Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Eine im Vertrag zu hohe Wohnfläche kann zu einer Senkung der Miete führen.
Falsche Wohnfläche für Wohnung im Mietvertrag - wegen geringerer Wohnfläche Miete senken
Ist tatsächlich eine geringere Wohnfläche vorhanden als im Mietvertrag vereinbart, kommt es für eine Mietsenkung darauf an:
- ist der Unterschied zur tatsächlichen Wohnfläche kleiner als 10 Prozent, dann gilt die Abweichung nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als unerheblich
- die Miete kann nicht gesenkt werden. - Beträgt der Unterschied mehr als 10 %, so kann eine entsprechende prozentuale Senkung der Nettomiete vom Vermieter verlangt und durchgesetzt werden.
Bevor die Feststellung einer zu hohen Miete wegen einer falschen Fläche möglich ist:
- Es muss anwaltlich genau geprüft werden, ob der Mietvertrag tatsächlich die Größe der Wohnung festlegt, die angegebene Wohnfläche als verbindlich anzusehen ist.
Abweichung der Wohnfläche um mehr als 10 Pozent - Miete mindern, Miete kürzen
Ist eine zu große Wohnfläche im Mietvertrag angegeben und ist die Wohnfläche tatsächlich um mehr als 10 % kleiner, dann können Mieter die Miete mindern, denn auch eine falsche Wohnfläche ist ein Mangel der Wohnung.
- Die Höhe der Mietminderung ergibt sich genau aus dem zu errechnenden Betrag der prozentualen Abweichung (Berechnungsbeispiel weiter unten in diesem Beitrag).
Berechnung der Wohnfläche einer Mietwohnung - nach welcher Verordnung?
Zu klären ist, nach welcher Regelung ein richtiges Aufmaß für die Wohnung zu machen ist.
- Für Mietverträge bis 31.12.2003 gilt die 2. Berechnungsverordnung, dort §§ 42-44.
- für Mietverträge ab 01.01.2004 wird nach der Wohnflächenverordnung berechnet,
- bei Sozialwohnungen gilt als Berechnungsgrundlage die zum Zeitpunkt der Entstehung gültige Regelung,
Unterschiede ergeben sich auch dabei, ob alle Flächen der Wohnung (z.B. ein Hobbyraum) gleich zu bewerten sind,
Wie ist die Wohnfläche für die Wohnung zu berechnen ?
Bestehen klare Anhaltspunkte für eine kleinere Wohnfläche, dann lohnt sich ein Aufmaß durch einen Fachmann!
Als Laie vertut man sich da leicht - lassen Sie sich auch vor der Durchführung eines Aufmaßes anwaltlich beraten.
Größe, Fläche der Mietwohnung feststellen - Wohnfläche berechnen
Gerichtliche Auseinandersetzung wegen der tatsächlichen Größe der Wohnung
Es muss eindeutig sein, dass die Wohnfläche tatsächlich die Grundlage für die Miethöhe ist. Hierbei kommt es sehr genau auf die Formulierung im Mietvertrag an, die anwaltlich geprüft werden sollte.
In manchen Mietverträgen ist z.B. gar keine Wohnfläche angegeben, aus anderen Formulierungen kann sich ergeben, dass die Wohnfläche eine unverbindliche Angabe ist.
Ist die Wohnfläche Grundlage für die Miethöhe und es besteht Streit über die tatsächliche Größe:
das Gericht wird einen Gutachter mit dem Aufmaß der Wohnung beauftragen.
Abweichung der Wohnfläche um mehr als 10 Prozent - zu viel bezahlte Miete zurückfordern
Ergibt sich aus dem genauen Aufmaß der Wohnung eine Flächenabweichung um mehr als zehn Prozent, dann können Mieter die zu viel bezahlte Miete zurückzuverlangen.
Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche. Die Verjährungsfrist beginnt mit Kenntnis des Mieters von der zu geringen Wohnfläche der Wohnung.
Falsche, zu hohe Wohnungsgröße - zu viel bezahlte Miete feststellen
Beispiel für Berechnung der Mietsenkung wegen einer falschen Wohnfläche
Nachfolgend ein Beispiel für eine Abweichung der Wohnfläche von mehr als 10 Prozent:
Beispiel für die Berechnung einer Mietsenkung wegen zu viel verlangter Miete
Nettomiete 500,00 €;
Wohnfläche laut Mietvertrag 80 qm; tatsächliche Fläche 71 qm.
Die Abweichung beträgt 9 qm, ist damit also größer als 10 % (10 Prozent = 8 qm).
Die Miete muss gesenkt werden, und zwar wie folgt:
9 qm sind 11,25 % von 80 qm (9 mal 100 geteilt durch 80 = 11,25).
Der Vermieter muss dann die Nettomiete von 500 Euro um 11,25 % senken = 56,25 €.
Damit ergibt sich die neue Nettomiete von 443,75 € (€ 500,00 -56, 25 €)
Für eine Mieterhöhung muss der Vermieter immer die tatsächliche Wohnfläche ansetzen
Geht es um eine Mieterhöhung, dann müssen Vermieter immer die tatsächliche Wohnfläche der Wohnung ansetzen:
Mieterhöhung - die tatsächliche Wohnfläche, Größe ist maßgeblich
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