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Ratgeber Untervermietung
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Größe der Mietwohnung feststellen - Berechnung der Wohnfläche
Die tatsächliche Größe der Mietwohnung ist sehr wichtig, wenn es auf die Wohnfläche ankommt, z.B. wegen einer Mieterhöhung, wenn die Wohnung viel kleiner ist als im Mietvertrag angegeben und auch wenn die Betriebskosten wegen einer falschen Wohnfläche zu hoch sind.
Die Feststellung der richtigen Wohnfläche der Mietwohnung ist für Mieter wichtig
Bei einer Mieterhöhung gilt die tatsächliche Wohnfläche:
Mieterhöhung - die tatsächliche Wohnfläche, Größe ist maßgeblich
Diese gilt auch für eine Modernisierungsmieterhöhung, die tatsächliche Wohnfläche ist die Grundlage:
Modernisierungsmieterhöhung - Wohnungsgröße, Wohnfläche prüfen
Auch bei den Betriebskosten: Es zählt immer die tatsächliche Größe der Wohnung, wenn die Umlage der Betriebskosten nach der Fläche erfolgt:
Betriebskostenabrechnung - Falsche Angabe der Wohnfläche?
Oder auch wichtig, wenn die Wohnung kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben:
Falsche Größe der Wohnung, Wohnfläche stimmt nicht
In diesen Fällen gilt es dann, die Fläche, die Größe einer Wohnung genau festzustellen - dies geht meist nicht ohne fachkundige Hilfe, denn die Wohnflächenberechnung hat viele Unsicherheiten.
Mietsenkung wegen falscher Wohnungsgröße - ist die Wohnfläche der Wohnung maßgeblich?
Geht es um eine beabsichtigte Mietsenkung, dann ist zu prüfen, ob die Wohnfläche dafür herangezogen werden kann.
Es kann durchaus darauf ankommen, ob der Mietvertrag überhaupt eine Wohnfläche nennt, und wenn ja, ob dann die Wohnfläche als verbindliche Festlegung für die vertraglich vereinbarte Wohnungsgröße zu verstehen ist.
Falsche, zu hohe Wohnungsgröße - zu viel bezahlte Miete feststellen
- Dies sollte fachlich von einem Rechtsanwalt beurteilt werden.
- Bei einer angestrebten Mietsenkung muss immer geprüft werden, ob der Mietvertrag sich auf eine verbindliche Wohnungsgröße bezieht:
Falsche Wohnfläche der Wohnung - Miete zu hoch - Mietsenkung
Wohnflächenberechnung - Flächen in der Mietwohnung, Wohnungsgröße ausmessen
Einen ungefähren Überblick über die Wohnungsgröße können Sie sich verschaffen, indem Sie einen Grundriss der Wohnung zeichnen und die Innenmaße ausmessen und eintragen.
Für glatt rechtwinklige Räume lässt sich die Fläche berechnen, indem Sie Länge und Breite - von Wand zu Wand gemessen - multiplizieren.
- Aber Achtung: Manchmal sind die Wände nicht rechtwinklig zu einander, haben Nischen und Vorsprünge, oder Teile der Wohnung liegen unter Dachschrägen, die Wohnung hat einen Balkon, eine Terrasse, einen Hobbyraum usw.
Man braucht hier oft schon fachkundige Hilfe, z.B. durch einen Architekten.
Tipp
- Insgesamt ist anzuraten, dass Sie sich bei der Prüfung der Wohnfläche fachkundig beraten lassen.
- Keinesfalls sollten Sie wegen einer von Ihnen selbst berechneten Flächenabweichung einen Teil der Miete einbehalten:
Besser ist die Zahlung unter Rückforderungsvorbehalt und die anschließende Rückforderung des Betrages, der sich aus einer Überzahlung von Mieten ergibt, wenn die Sachprüfung zur Berechnung der Wohnfläche abgeschlossen ist:
Miete zu viel bezahlt? Wie zurückfordern, zurück bekommen?
Fläche, Größe der Mietwohnung messen, berechnen - welche Anforderungen bestehen?
Es gibt rechtliche und technische Regelungen, wie die maßgebliche Wohnfläche berechnet werden soll, vor allem die II. Berechnungsverordnung (dort §§ 42 bis 44 für bis 31.12.2003 abgeschlossene Verträge) und für neuere Mietverträge (ab 1.1.2004) die Wohnflächenverordnung.
- Diese Verordnungen sind aber nur für öffentlich geförderten Wohnraum strikt verbindlich.
- Für andere Wohnungen wenden die Gerichte meist diese an, manchmal aber auch andere Berechnungsweisen, z.B. eine DIN 283, oder die "Verkehrssitte", also das, was in einer bestimmten Gegend als üblich gilt.
Welche Berechnungsweise für Ihre Wohnung anzuwenden ist, entscheidet letztlich ein Gericht.
Dabei spielt eine wesentliche Rolle, was im Mietvertrag steht.
Redaktion
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