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Ratgeber Untervermietung
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Betriebskostenabrechnung nach Fläche für Wohnung, Mietshaus
Erfolgt die Betriebskostenabrechnung nach der Fläche der Wohnung, dann ist es von wesentlicher Bedeutung, welche Gesamtkosten und welche Fläche in der Abrechnung für ein Mietshaus, eine Wohnanlage und die Wohnung ausgewiesen werden.
Wohnanlage - Aufteilung der Betriebskosten
In größeren oder mehrteiligen Wohnanlagen ist die Abrechnung der Betriebskosten oft kompliziert.
Da aus den eingestellten Gesamtkosten, meist über die Größe der Grundflächen, die Kosten der einzelnen Wohnungen errechnet werden, ist es von erheblicher Bedeutung, welche Kosten als "Gesamtkosten" in der Abrechnung auftauchen.
- Denn nur wenn klar ist, worauf sich die Gesamtkosten genau beziehen, kann überprüft werden, ob der Anteil der Betriebskosten für die eigene Wohnung richtig ermittelt wurde.
Angabe der Gesamtfläche in einer Betriebskostenabrechnung - maßgeblich für Umlage
Praktisch bedeutet dies, dass die als Gesamtfläche angegebene Quadratmeterzahl auch genau das Gebäude oder den Gebäudeteil betreffen muss, dessen "Gesamtkosten" den rechnerischen Anfang, die Grundlage für die Abrechnung bilden:
Betriebskostenabrechnung - falsche Angabe der Wohnfläche?
- Gibt es hier Zweifel, etwa weil die Quadratmeterangaben nicht zu dem bewohnten Gebäude passen, oder die Kosten ungewöhnlich hoch sind, ist meist eine
Einsicht in die Abrechnungsunterlagen erforderlich.
Prüfung der Gesamtkosten einer Wohnanlage - nicht alle Kosten sind Betriebskosten
Ergibt diese Prüfung, dass nicht alle Kosten der Wohnanlage zu zahlende Betriebskosten sind oder Kosten ohne verständliche Umrechnung aufgeführt werden, die nicht das eigene Gebäude betreffen, so löst die Betriebskostensbrechnung eigentlich keine Zahlungspflicht aus.
- Bis zu einer Klärung sollte zur Sicherheit dann aber eine
Betriebskostennachzahlung unter Vorbehalt der Rückforderung gezahlt werden.
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