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Betriebskostenabrechnung - Wasserkosten und Abwasserkosten

Kosten für Wasser und Abwasserkosten werden in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt, wenn die Umlage der Betriebskosten für die Wohnung vereinbart ist.

Wasserkosten und Abwasserkosten als Betriebskosten - wo sind diese aufgeführt?

Mieter finden im Mietvertrag oft nicht die Aufstellung über die umlegbaren Betriebskosten, sondern es wird im Mietvertrag meist auf wohnungswirtschaftliche Verordnungen verwiesen (2. Berechnungsverordnung oder Betriebskostenverordnung), in denen eben auch die Kosten der Wasserversorgung genannt ist.
Mietwohnung - welche Betriebskosten müssen Mieter zahlen? 

Betriebskostenabrechnung Mietwohnung - Was steht zu den Wasserkosten im Mietvertrag?

Prüfen Sie auch, ob im Mietvertrag festgelegt ist, dass Kosten nach dem Leistungsprinzip (also was in der jeweiligen Abrechnungsperiode geliefert wurde), oder nach dem Abflussprinzip (also was der Vermieter in der Abrechnungsperiode bezahlt hat) eingestellt werden müssen: Oft kann der Vermieter das frei entscheiden. Diese Gesamtkosten des Wasserverbrauchs sind dann auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen.

Wie werden Wasserkosten, Abwasserkosten als Betriebskosten auf die Mieter verteilt?

Wenn mehrere Wohnungen in dem Gebäude vorhanden sind, und der Mietvertrag keine andere Regelung enthält, werden die Wasserkosten nach der jeweiligen Wohnfläche auf die Wohnungen verteilt.

  • Die Wasserkosten können sind nach dem Verbrauch zu verteilen, wenn in allen Wohnungen entsprechende Wasserzähler für die Messung des individuellen Verbrauchs vorhanden sind.

Betriebskosten Wasserverbrauch - Abrechnung für Mietwohnung nach Personen, nach Köpfen

Die Wasserkosten können auch nach Köpfen verteilt werden, so dass z.B. für eine fünfköpfige Familie 5 Anteile angesetzt werden, für eine Wohnung mit nur einem einzelnen Benutzer 1 Anteil. Auch Kinder und Babys können in die Abrechnung einbezogen werden.

Kosten für Abwasser werden meist nach dem Wasserverbrauch für Frischwasser berechnet

Außer der Versorgung mit Frischwasser gehört auch die Entsorgung des Abwassers zu den Betriebskosten, und meist wird das Abwasser nach der gelieferten Frischwassermenge berechnet.

Hinweis


Wasserzähler müssen geeicht sein, d.h. es muss in regelmäßigen Abständen amtlich geprüft sein, dass sie ordentlich funktionieren.

  • Teilweise finden sich die Kosten für Frischwasser und Abwasser auch in der Abrechnung der warmen Betriebskosten, wo man sie eigentlich nicht vermutet.

Redaktion


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