Logo

Modernisierungsmieterhöhung - Wohnfläche der Wohnung prüfen

Verlangt der Vermieter nach einer Modernisierung eine Mieterhöhung, dann sollte die in der Mieterhöhungserklärung angesetzte Wohnfläche, die Wohnungsgröße überprüft werden, denn es kommt auf die tatsächlich vorhandene Wohnfläche an.

Mieterhöhung wegen Modernisierung - Kosten werden oft nach der Wohnfläche verteilt

Möglich ist die Vergleichsmietenerhöhung (die Wohnung hat nun eine bessere Beschaffenheit / Ausstattung als vor der Modernisierung).

In der Mieterhöhungserklärung muss der Vermieter für die Umlage der Kosten auf die einzelnen Wohnungen und sonstigen Nutzer Verteilerschlüssel angeben.

Je nach Art der Modernisierungsmaßnahme kommen unterschiedliche Verteilerschlüssel in Betracht: Modernisierungskosten auf Mietwohnung verteilen - Umlageschlüssel 

  • Gibt es keinen besser geeigneten Schlüssel, dann werden die Kosten nach dem Verhältnis der Wohnungsflächen verteilt.

Größe der Wohnung, Mieterhöhung nach Modernisierung - Wohnfläche überprüfen

Es kommt nicht darauf an, welche Fläche im Mietvertrag steht, vereinbart ist.

Hinweis


Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wohnung in Wahrheit kleiner ist als im Mietvertrag angegeben,

oder wenn sich durch eine Modernisierung vielleicht sogar die Wohnfläche verringert hat, dann sollte eine Überprüfung der Wohnfläche vorgenommen werden.

Sie sollten sorgfältig die tatsächliche Größe der Wohnung feststellen, und auch genau dokumentieren, wie Sie die Fäche gemessen und errechnet haben. Möglicherweise brauchen Sie dafür fachkundige Hilfe.

Modernisierungsmieterhöhung - Wohnfläche geringer als vom Vermieter angegeben

  • Ist Ihre Wohnung tatsächlich kleiner als in der Mieterhöhungserklärung angegeben, dann muss die Mieterhöhung entsprechend geringer ausfallen.
  • Auch wenn die in der Mieterhöhungserklärung angegebene Fläche der Angabe im Mietvertrag entspricht, kann eine Messung zu dem Ergebnis führen, dass die Wohnung tatsächlich kleiner ist.
  • Wenn die Wohnung tatsächlich größer ist als vom Vermieter angegeben, dann sollten Mieter das nicht ansprechen, denn es könnte dann auch eine höhere Mieterhöhung gerechtfertigt sein.
Hinweis


Es geht um eine gleichmäßige, angemessene Verteilung der Kosten. Nicht immer ist dafür die sogenannte Wohnfläche der beste Verteilungsmaßstab.

Auch die Verteilung nach Rohbauflächen oder ähnlichen Maßen kann angemessen sein, allerdings nur, wenn dieser Maßstab für alle Wohnungen angewendet wird.


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: