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Ortsübliche Vergleichsmiete - Was ist ein Mieterhöhungsverlangen?
Mit dem Mieterhöhungsverlangen begehrt der Vermieter die Zustimmung der Mietpartei dazu, dass die Miete in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht wird.
- Wenn Mieter dem zustimmen, dann führt das zu einer Vertragsänderung, mit der Wirkung, dass künftig die höhere Miete geschuldet ist.
Mieterhöhungsverlangen - es gibt es formelle und inhaltliche Anforderungen
Danach beurteilt sich, ob man als Mieter dem Erhöhungsverlangen zustimmen sollte oder nicht:
- Wenn das Mieterhöhungsverlangen die gesetzlich vorgegebenen formellen Anforderungen nicht erfüllt, ist es unwirksam.
- Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob es der Höhe nach berechtigt wäre oder nicht.
- Ein aus formellen Gründen unwirksames Erhöhungsverlangen kann auch nicht mehr nachgebessert werden, vielmehr muss die Vermieterseite ein neues Erhöhungsverlangen schicken.
Mieterhöhung - das Mieterhöhungsverlangen muss inhaltlich richtig sein
- Das Mieterhöhungsverlangen muss auch inhaltlich richtig sein: Es muss dem Gesetz entsprechend darlegen und begründen, warum die Mietpartei verpflichtet sein soll, einer Mieterhöhung zuzustimmen.
- Ist das Verlangen zwar formell korrekt, aber inhaltlich nicht zutreffend, dann kann der Vermieter sich damit nicht durchsetzen. Allerdings kann der Vermieter inhaltliche Mängel nachbessern, wenn das Erhöhungsverlangen formell korrekt ist.
Die Zustimmung der Mietpartei ändert die Miethöhe zu dem im Gesetz genannten Erhöhungszeitpunkt.
Wenn Mieter der Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete nicht zustimmen
Wenn Sie nicht zustimmen, oder nur eine Teilzustimmung zur verlangten Mieterhöhung abgegeben haben, so berechtigt das den Vermieter nicht zur Kündigung.
Ob Sie zustimmen müssen, wird ggf. in einem Gerichtsverfahren entschieden, da der Vermieter eine Zustimmungsklage einreichen kann.
- Werden Sie dann zur Zustimmung oder zu einer Teilzustimmung verurteilt, müssen Sie die Mieterhöhung nachzahlen, sonst droht Ihnen die Kündigung wegen Mietrückstandes.
Lesetipp
Frist zur Nachzahlung einer Mieterhöhung
Durch ein Mieterhöhungsverlangen wird für den Mieter ein Sonderkündigungsrecht ausgelöst:
- Sie können die Mieterhöhung zum Anlass nehmen, den Vertrag zu kündigen, was dann zu einer baldigen Beendigung des Mietvertrags führt.
- Die Mieterhöhung muss dann auch für die verbleibende Vertragszeit nicht gezahlt werden.
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