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Ratgeber Untervermietung
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Widerspruch gegen die Mieterhöhung der Wohnung
Enthält die Mieterhöhung für die Mietwohnung Fehler, dann ist zu überlegen und zu prüfen, ob gegen die Mieterhöhung ein Widerspruch erfolgt. Eine Mieterhöhung für die Wohnung kann formelle Fehler, Rechenfehler oder andere inhaltliche Fehler haben. Eine Mieterhöhung sollte immer sorgfältig geprüft werden.
Prüfen der Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete
Nach Erhalt der Mieterhöhung haben Mieter im Rahmen der gesetzlichen Überlegungsfrist zwei Monate Zeit, die Mieterhöhung zu prüfen. Bis zum Ende dieser Frist müssen Mieter entscheiden, ob der Mieterhöhung ganz oder teilweise zugestimmt wird - oder eben nicht.
Überlegungsfrist für Mieter
Teilzustimmung zur Mieterhöhung
Widerspruch gegen die Mieterhöhung der Wohnung - nicht immer zu empfehlen
Nicht immer ist ein Widerspruch gegen die Mieterhöhung sinnvoll. Ein Widerspruch sollte ohne rechtliche Beratung nicht erfolgen.
- Ohne Fachkenntnisse ist es für Mieter in der Regel nur schwer möglich zu beurteilen, ob die zugegangene Mieterhöhung wirksam oder unwirksam ist.
Mieterhöhung für die Wohnung enthält Fehler - Widerspruch für Mieter sinnvoll?
Manchmal ist es besser, einfach nicht auf eine Mieterhöhung zu reagieren. Daraus kann sich ergeben, dass eine Mieterhöhung z.B. erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden kann.
Ergibt sich aus der rechtlichen Prüfung (über einen Anwalt oder z.B. auch einen Mieterverein), dass man als Mieter auf die Mieterhöhung besser nicht reagiert, so können Mieter durch Stillhalten die Erhöhung hinauszögern und aus dem sich ergebenden Zeitgewinn Miete sparen, denn
- eine neue, vom Vermieter korrigierte Mieterhöhung, wird dann erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam.
Einseitige Mieterhöhung durch Vermieter
Es gibt auch Mieterhöhungen, für die es auf eine Zustimmung des Mieters nicht ankommt, der Mieter gegenüber dem Vermieter keine Zustimmung erteilen muss:
Modernisierungsmieterhöhung durch Umlage der Modernisierungskosten
- Solche Mieterhöhungen verändern die Miete zu dem im Gesetz genannten Zeitpunkt.
Widerspruch gegen die einseitige Mieterhöhung - erhöhte Miete zahlen
Ein Widerspruch des Mieters ändert nichts daran, dass die Mieterhöhung zunächst zu zahlen ist.
Wurde die Mieterhöhung nicht bezahlt und erweist sich später, dass diese Mieterhöhung zum Teil oder sogar ganz berechtigt war, dann ist in der Zwischenzeit, bis zur Klärung durch ein Gericht ein Mietrückstand entstanden.
Dieser Rückstand kann den Vermieter möglicherweise zur Kündigung des Mietvertrags berechtigen:
Mietschulden – ordentliche oder fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich.
Meist ist es sinnvoll, eine solche einseitige Mieterhöhung zunächst einmal unter Vorbehalt zu bezahlen:
Zahlung unter Vorbehalt - Rückforderungsvorbehalt erklären
und dann mit dem Vermieter zu klären, ob die Mieterhöhung zurückgenommen wird, notfalls mit Hilfe des Gerichts die Unwirksamkeit der Mieterhöhung feststellen zu lassen und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete durchzusetzen.
Widerspruch gegen die Mieterhöhung - Erhöhung der Miete ist trotzdem die Folge
Ein Widerspruch verhindert die Mieterhöhung in den seltensten Fällen – der Vermieter müsste dafür einsehen, dass die Mieterhöhung insgesamt gar nicht möglich ist.
- Weist man Vermieter durch einen Widerspruch auf Fehler in seiner Mieterhöhung hin, dann erfolgt in der Regel eine Korrektur - Vermieter schicken eine neue Mieterhöhung.
- Dann muss erneut geprüft werden, ob die neue Mieterhöhung zu akzeptieren ist.
Bei einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete beginnt durch die Übersendung einer neuen Mieterhöhung die Überlegungsfrist neu.
Eine Zustimmung zur Mieterhöhung muss erst für einen späteren Zeitpunkt gegeben werden.
Auch eine neue einseitige Mieterhöhung (z.B. wegen Modernisierung) wird dann zum späteren Zeitpunkt wirksam.
Mieterhöhung für die Wohnung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
Häufig handelt es sich um eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (gemäß § 558 BGB). Der Vermieter muss dabei bestimmte Formvorschriften beachten und sich inhaltlich an einige Regeln halten.
Vergleichsmietenerhöhung - was muss der Vermieter beachten?
Ortsübliche Vergleichsmiete - es kommt auf die Art des Wohnraums an
Vergleichsmieterhöhung für die Wohnung - Gründe für einen Widerspruch
Gründe für einen Widerspruch können vorliegen, wenn seitens des Vermieters Anforderungen an die Vergleichsmietenerhöhung nicht erfüllt sind.
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete muss begründet sein
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - gesetzliche Merkmale
Mieterhöhungsverlangen Vergleichsmiete - inhaltliche Anforderungen
Weitere Gründe für einen Widerspruch gegen die Mieterhöhung für die Wohnung
Die Jahressperrfrist wurde nicht eingehalten
Die Wartefrist, die Jahressperrfrist wurde nicht berücksichtigt, die Miete muss bei Erhalt des Mieterhöhungsverlangens ein Jahr unverändert gewesen sein:
Wartefrist für Mieterhöhungen auf ortsübliche Vergleichsmiete
Kappungsgrenze wurde nicht eingehalten
Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen, sogenannte Kappungsgrenze; in Gebieten mit besonderem Wohnbedarf darf sie innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöht werden:
Mieterhöhung - Kappungsgrenze bei angespanntem Wohnungsmarkt
Vergleichswohnungen nicht korrekt oder weniger als drei
Vermieter kann Mieterhöhung mit Vergleichswohungen begründen
Falsche Wohnungsgröße, Wohnfläche zu hoch
Falsche Wohnfläche, Wohnungsgröße
Falsche Ausgangsmiete bei der Mieterhöhung
Mieterhöhung ortsübliche Vergleichsmiete - richtige Ausgangsmiete
Falsche Einordnung in bestehenden Mietspiegel
Mieterhöhung mit Mietspiegel auf ortsübliche Miete
Kein Drittmittelabzug bei der Mieterhöhung
Anrechnen von Drittmittel, Fördermittel
Widerspruch gegen die Mieterhöhung nicht möglich - Kündigungsrecht des Mieters
Ist die Mieterhöhung rechtlich in Ordnung, vom Vermieter durchsetzbar, dann kommt für Mieter in Betracht, vom bestehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen:
Mietvertrag wegen Mieterhöhung kündigen - Sonderkündigungsrecht
- Zu überlegen ist in solchen Fällen dann auch, ob Wohngeld beantragt wird:
Wohngeld für Mieter - Zuschuss für Miete, Wohnkosten beantragen
oder ob vielleicht mit dem Vermieter über eine geringere Mieterhöhung verhandelt werden kann:
Änderung des Mietvertrags jederzeit möglich
Mieter erteilt keine Zustimmung zur Mieterhöhung der Wohnung auf die ortsübliche Miete
Bei einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung der Mieter haben.
Der Mieterhöhung nicht zustimmen, was dann?
- Der Vermieter kann den Mietvertrag nicht kündigen, weil vom Mieter keine Zustimmung gegeben oder der Mieterhöhung widersprochen wird.
- Eine Zustimmung zur Mieterhöhung, und dann die Miete unter Vorbehalt zahlen, ist keine Lösung:
Zustimmung Mieterhöhung für Wohnung - Zahlung unter Vorbehalt
Mieterhöhung der Vergleichsmiete - Klage des Vermieters zur Durchsetzung der Mieterhöhung
Wurde keine Zustimmung zur Mieterhöhung gegeben, dann kann der Vermieter Klage auf Zustimmung erheben. Dann prüft das Gericht, ob - bzw. bis zu welcher Höhe - die verlangte Mieterhöhung berechtigt, der Mieter zur Zustimmung verpflichtet ist.
​​​​​​​Zustimmungsklage - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Rechtsstreit, Prozess über Mieterhöhung mit dem Vermieter
Es gibt verschiedene Arten von Mieterhöhungen,
Mieterhöhung für Wohnung - aus welchen Gründen möglich?
Kommt es zum Rechtsstreit wegen der Mieterhöhung, dann muss die Seite die Kosten tragen, die verloren hat:
- Ist die Mieterhöhung berechtigt, so sind die entstehenden Prozess- und Gerichtskosten vom Mieter zu tragen.
- Ist die Mieterhöhung nicht berechtigt, so hat der Vermieter entstehende Prozess- und Gerichtskosten zu tragen.
- Ist die Mieterhöhung nur teilweise berechtigt, dann werden die Prozesskosten zwischen Mieter und Vermieter durch das Gericht aufgeteilt.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, klären Sie frühzeitig, dass für den Streit wegen einer Mieterhöhung Deckung besteht.
Wenn Sie über die Mitgliedschaft in einem Mieterverein versichert sind, müssen Sie sich möglicherweise dort zunächst beraten lassen, damit für einen Prozess Rechtsschutz gewährt wird.
Redaktion
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