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Ratgeber Untervermietung
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Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - Begründung
Will der Vermieter die Miete der Wohnung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen, dann muss die Mieterhöhung begründet sein.
Schreiben wegen Mieterhöhung der Wohnung bekommen - Begründung der Mieterhöhung
Der Vermieter muss mitteilen, wie hoch seiner Meinung nach die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung ist, und muss dies begründen.
Es reicht nicht, wenn der Vermieter nur schreibt, die ortsübliche Miete betrage € xxx: Mieterhöhungsverlangen - Vermieter muss die neue Miete nennen
Begründung einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete durch Vermieter
Jedenfalls muss sich für Mieter aus dem Schreiben eine erste Orientierung darüber ergeben, warum die verlangte Miete ortsüblich sein soll.
Wie kann der Vermieter die Mieterhöhung für die Wohnung begründen?
Für die Begründung der Mieterhöhung gibt es gesetzlich vorgegebene Möglichkeiten:
- Der Vermieter kann sich auf einen Mietspiegel beziehen.
- Er kann Vergleichswohnungen nennen.
- Es kann ein Sachverständigengutachten zusammen mit der Mieterhöhung geschickt werden.
- Es kann auf eine Mietdatenbank Bezug genommen werden.
Veröffentlichte Mietspiegel aus Immobilienportalen oder sonstigen privat erstellten Mietpreisübersichten sind keine Grundlage für eine Mieterhöhung:
Mieterhöhung für Mietwohnung mit Mietspiegel aus Immobilienportal
Mieterhöhungsverlangen - formelle und inhaltliche Anforderungen für eine Mieterhöhung
Der Vermieter muss mit seinem Mieterhöhungsverlangen den formellen Anforderungen genügen:
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen
Sind Sie sich unsicher, ob die Mieterhöhung den Anforderungen genügt, dann sollten Sie dies und dann auch die inhaltlichen Anforderungen fachlich prüfen lassen.
Mieterhöhungsverlangen Vergleichsmiete - inhaltliche Anforderungen
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Redaktion
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