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Mieterhöhung - falsche Wohnfläche, falsche Größe der Mietwohnung

Legen Vermieter für eine Mieterhöhung der Wohnung eine Wohnfläche zugrunde, die nicht richtig, zu groß ist, dann ist es für Mieter nicht ausreichend, einfach nur der Flächenangabe des Vermieters zu widersprechen.

Vermieter setzt eine zu hohe, falsche Wohnfläche, Wohnungsgröße für die Mieterhöhung an

Mieter können wegen einer Mieterhöhung nicht einfach dem Vermieter mitteilen "das glaub ich nicht", oder in einem eventuell nachfolgenden Rechtsstreit vor Gericht nur behaupten, dass der Vermieter bei der Größe der Wohnung eine falsche Fläche angegeben hat. 

Die tatsächliche Fläche, Größe der Mietwohnung, ist für eine Mieterhöhung maßgeblich

Vermieter müssen für eine Mieterhöhung die tatsächliche, die richtige Fläche der Wohnung zugrundelegen:
Die tatsächliche Größe ist bei der Mieterhöhung maßgeblich

  • Nur die tatsächliche Fläche der Wohnung ist Grundlage für eine Einordnung in einen vorhandenen Mietspiegel. Ist die richtige ortsübliche Quadratmetermiete gemäß einem vorhandenen Mietspiegel ermittelt, dann darf diese nur mit den tatsächlich vorhandenen Quadratmetern multipliziert werden. 
  • Das ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) geklärt.

Aber wie ist seitens der Mieter damit umzugehen, wenn sie die Flächenangabe für falsch halten?

Mieter hat trotz einer falschen Wohnfläche der Mieterhöhung des Vermieters zugestimmt

Achtung:
​​​​​​​Ist der Mieterhöhung trotz falscher Fläche zugestimmt worden, dann kann nicht ohne weiteres die überzahlte Miete zurückgefordert werden.

Auch die Zahlung einer Mieterhöhung kann als Zustimmung zur Mieterhöhung gewertet werden:
Zahlung der Mieterhöhung für Wohnung als Zustimmung zur Erhöhung.

Anzweifeln reicht nicht - Widerspruch gegen Mieterhöhung wegen falscher Wohnfläche

Der Bundesgerichtshof verlangt, so auch in einem weiteren Urteil vom 31.5.2017 (VIII ZR 181/16), dass sich der Mieter bemüht, zu erklären, woraus sich ergibt, dass die Wohnfläche geringer ist als vom Vermieter behauptet.

Dem BGH genügte es nicht, dass der Mieter die ursprünglich im Immobilienangebot für die Wohnung stehende Angabe von 90 qm und die später bei der Mieterhöhung angegebene Fläche von 94,5 qm "bezweifelte" - daraus ergebe sich jedenfalls nicht, dass die Wohnung "jedenfalls nicht größer als 90 qm"sei. 

Falsche Größe der Wohnung - die Wohnfläche einer Wohnung zu berechnen ist nicht einfach

Da es nicht ausreicht, dass man die vom Vermieter angegebene Größe nur bezweifelt, muss man wenigstens nachvollziehbar erklären können, wie man entgegen den Angaben des Vermieters auf eine andere, kleinere Fläche kommt.

  • Mieter sollten daher Mühe darauf verwenden, die Fläche nicht nur zu schätzen, sie sollten die festgestellte Flächenabweichung im Falle eines Rechtsstreits dem Gericht erklären können. Sinnvoll ist es meist, einen Grundriss zu zeichnen und die Maße für jeden Raum aufzuschreiben.

Wohnfläche berechnen - wie stellt man die Größe der Wohnung fest?

  • Die Wohnflächenberechnung kann kompliziert sein, aber es kann nicht verlangt werden, dass  Mieter ein fachgerechtes Aufmaß der Wohnung vorlegen.

Modernisierungsmieterhöhung - tatsächliche Wohnfläche der Wohnung als Grundlage

Auch für Modernisierungsmieterhöhungen ist die tatsächliche Wohnfläche der Wohnung maßgeblich: 
Modernisierungskosten auf Mietwohnung verteilen - Umlageschlüssel 

Lesetipps


Auch bei den Betriebskosten, die nach der Wohnfläche abgerechnet werden, ist die tatsächliche Größe der Wohnung die Grundlage:

Betriebskostenabrechnung - tatsächliche Wohnfläche ist maßgeblich 


Anders ist es, wenn es um eine Mietsenkung wegen einer falsch angegebenen Wohnungsgröße geht:

Wohnfläche im Mietvertrag falsch - Miete zu hoch, Miete senken


Falsche Wohnfläche der Wohnung - Miete zu hoch - Mietsenkung 



Redaktion


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