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Zahlung der Mieterhöhung für Wohnung als Zustimmung zur Erhöhung
In der Regel verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung für die Wohnung:
"Ich bitte Sie der Mieterhöhung schriftlich zuzustimmen".
Eine entsprechende Vertragsänderung kommt meist dadurch zustande, dass Mieter der Mieterhöhung zustimmen, oder von einem Gericht zur Zustimmung verurteilt werden:
Zustimmungsklage wegen Mieterhöhung - Urteil des Gerichts
Lesetipp
Mieter zahlt Mieterhöhung - Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung
Zahlen Mieter den Erhöhungsbetrag kommentarlos vom Zeitpunkt der Mieterhöhung und wurde gegenüber dem Vermieter keine ausdrückliche Zustimmungserklärung abgegeben,
- dann kann der Vermieter trotzdem eine Zustimmungsklage einreichen.
- Kommt das Gericht aber zum Ergebnis, dass der Mieter durch Zahlung der Mieterhöhung (durch schlüssiges Verhalten) seine Zustimmung erklärt hat, dann hat der Vermieter die Prozesskosten zu tragen.
Durch Zahlung der Mieterhöhung werden Mieter von Gerichten so behandelt, als sei durch die Zahlung die Zustimmung gegenüber dem Vermieter erfolgt. Es kann sich um die "konkludente Zustimmung" handeln:
Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung
Mieter können die Zustimmung zu einer Mieterhöhung gegenüber dem Vermieter,
gemäß § 558 BGB, schriftlich, mündlich und auch konkludent durch Zahlung der Mieterhöhung erteilen.
Ab wann erhöht sich die Miete, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen will?
Die Miete erhöht sich von dem im Gesetz bestimmten Zeitpunkt an - wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren:
Mieterhöhung - ab wann erhöht sich die Miete?
Zustimmungsklage zur Mieterhöhung - Urteil wegen Nachzahlung der Mieterhöhung
Liegt keine Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung vor und wird die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung durch das Gericht festgestellt, dann schulden Mieter die Nachzahlung ggf. aufgelaufener Beträge und auch die Prozesskosten.
Das Gesetz gibt dem Mieter eine Nachzahlungsfrist:
Nachzahlung Mieterhöhung - Gericht verurteilt zur Zustimmung, Frist
- Eine Kündigung wegen Mietrückstandes ist in diesem Falle frühestens nach zwei Monaten möglich, wenn der Fehlbetrag auch dann noch nicht bezahlt ist.
- Achtung: Eine Kündigung wegen anderweitiger Mietrückstände ist durch diese Sonderregelung nicht ausgeschlossen.
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