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Urteil gegen Mieter - Zustimmung Mieterhöhung - Nachzahlungsfrist
Wurde die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung für die Mietwohnung durch das Gericht (in voller Höhe oder teilweise) festgestellt, dann ist die bis zu diesem Zeitpunkt fehlende Zustimmung des Mieters durch das Urteil des Gerichts ersetzt.
Gericht hat zur Zustimmung zu der vom Vermieter verlangten Mieterhöhung verurteilt
Wurde durch das Gericht die Mieterhöhung zum Teil oder ganz bestätigt, dann steht im Urteil, ab welchem Zeitpunkt die Mieterhöhung des Vermieters berechtigt war.
Sie schulden daher dann nicht nur die Anhebung der Miete für die Zukunft, sondern auch die Nachzahlung des seither aufgelaufenen Betrages der Mieterhöhung.
Der Vermieter verlangt eine Mieterhöhung ab 1. Oktober um 34,00 €. Das Amtsgericht urteilt im Juni des Folgejahres, dass Sie der Erhöhung ganz zustimmen müssen.
Dann müssen Sie nicht nur ab dem Folgemonat Juli die erhöhte Miete zahlen, sondern auch die aufgelaufenen Mieterhöhungsbeträge von Oktober bis Juni, also für 9 Monate,
9*34,00 = 306,00 € nachzahlen.
Gesetzliche Frist für die Nachzahlung von Mieterhöhungsbeträgen an den Vermieter
Das Gesetz lässt allerdings – auch dann, wenn die Nachzahlungsbeträge zwei Monatsmieten erreichen – eine Kündigung wegen Mietrückstandes erst zu,
- wenn der Nachzahlungsbetrag innerhalb einer Nachzahlungsfrist von zwei Monaten (ab Urteil) noch nicht bezahlt ist.
Das gilt aber nur, wenn nicht anderweitige Mietrückstände ohnehin den Vermieter zur Kündigung berechtigen.
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