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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Zustimmungsklage - Zustimmung zu Vertragsänderung, auch Mieterhöhung
Stimmen Mieter einer Mieterhöhung nach der Vergleichsmiete nicht zu, kann der Vermieter bei Gericht eine Zustimmungsklage zu dieser Vertragsänderung erheben.
Mieterhöhung ist Vertragsänderung
Eine Erhöhung der Miete ist eine Änderung des Mietvertrags. Das Gesetz sieht aber vor, dass der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Vertragsänderung verlangen kann.
- Bei einer Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter aber die Erhöhung der Miete nicht einfach einseitig bestimmen.
Er muss eine Mieterhöhungserklärung schicken und Sie fragen, ob Sie der Mieterhöhung zustimmen, § 558a BGB.
Mieterhöhungsverlangen zur Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
Keine Zustimmung zur Mieterhöhung - Zustimmungsklage erforderlich
Wird die Zustimmung zur Vertragsänderung nicht gegeben, dann kann der Vermieter Zustimmungsklage erheben, § 558b BGB.
Mieterhöhung auf ortsübliche Miete - Keine Zustimmung als Mieter
Erhebt er diese Klage nicht, dann bleibt es bei der bisherigen Miete.
Zustimmungsklage des Vermieters zur Durchsetzung einer Mieterhöhung
Der Vermieter muss dann in dieser Klage begründen, dass er einen Anspruch auf Ihre Zustimmung hat.
Zustimmungsklage - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete muss begründet sein
Das Gericht prüft dann, ob die Forderung des Vermieters berechtigt ist, ob er also die Zustimmung zu dieser Vertragsänderung verlangen kann.
Wichtig:
Das Gericht prüft nur gründlich inhaltlich, wenn Sie sich gegen die Klage wehren, und auch vom Gericht gesetzte Fristen einhalten. Andernfalls kann ein Versäumnisurteil zu Ihrem Nachteil ergehen.
Zustimmungsklage - Zustimmungsurteil
Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass Sie die Zustimmung - in vollem Umfang oder auf einen reduzierten Betrag - erteilen müssen, dann wird es ein Zustimmungsurteil erlassen.
- Das Urteil wird der Vertrag abgeändert.
Mit dem rechtskräftigen Urteil gilt Ihre Zustimmung als ersetzt, das heißt, Sie werden von diesem Zeitpunkt an so behandelt, als hätten Sie freiwillig der Vertragsänderung zugestimmt, so wie sie nun im Urteil steht.
Wurden Sie bereits verurteilt, einer Mieterhöhung zuzustimmen, schauen Sie bitte hier: Zustimmungsurteil. Dort finden Sie weitere Hinweise.
Auch Mieter können eine Zustimmungsklage gegen den Vermieter der Wohnung einreichen
Auch Mieter können einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch haben, z.B. umn sich durch eine Klage eine vom Vermieter nicht erteilte Zustimmung / Erlaubnis, z.B. die für eine Untervermietung, einzuholen. Weitere Informationen und Einzelheiten:
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