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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Zustimmungsklage des Vermieters wegen Mieterhöhung für Wohnung
Der Vermieter kann wegen einer vom Mieter verlangten Mieterhöhung Klage auf Zustimmung einreichen, wenn der Mieter der Mieterhöhung nicht zugestimmt hat - der Vermieter hat einen Anspruch auf Zustimmung.
Mieterhöhung auf ortsübliche Miete - Keine Zustimmung als Mieter
Vermieter verklagt Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung der Wohnung
Der Vermieter hat eine Anhebung der Miete zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt und wünscht damit eine Änderung des Vertrages.
Der Vermieter kann Ihren Vertrag nicht deshalb kündigen, weil Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen wollen.
Mieterhöhungserklärung - Wenn der Vermieter die Miete erhöhen will
- Hält das Gericht die Zustimmungsklage des Vermieters für berechtigt, dann kann das Gericht den Mieter zu der vom Vermieter verlangten Zustimmung zur Mieterhöhung verurteilen. Daraus ergeben sich für Mieter Prozesskosten.
Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung der Erhöhung - Vermieter klagt trotzdem
Manchmal klagen Vermieter auch auf die Zustimmung zur Mieterhöhung, obwohl die Mieterhöhung vom Mieter gezahlt wird.
Das Gericht kann die Zahlung der Erhöhung als "schlüssiges" Verhalten werten:
Zahlung der Mieterhöhung für Wohnung als Zustimmung zur Erhöhung
Gericht überprüft die vom Vermieter für die Wohnung verlangte Mieterhöhung
Das Gesetz gibt dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Zustimmung zur Mieterhöhung.
Zustimmung zur Mieterhöhung, Vergleichsmietenerhöhung
- Es kann sein, dass das Gericht die Mieterhöhung nicht in vollem Umfang für gerechtfertigt hält, der Mieter ggf. nur teilweise zur Zustimmung verurteilt wird oder auch, dass die Mieterhöhung nicht duchsetzbar ist.
Fehlende Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung kann durch Urteil ersetzt werden
Hält das Gericht die vom Vermieter gewünschte Mieterhöhung insgesamt oder teilweise für berechtigt, dann ergeht ein Urteil, mit dem die Mietpartei verurteilt wird, die Zustimmung zu erteilen.
Das Urteil lautet z.B.:
Der Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Miete für die Wohnung Musterstrasse 1, 4. OG links in Musterstadt von bisher 497,80 € um 34,90 € auf 532,70 € mit Wirkung vom 1. November 2018 zuzustimmen.
Gericht kann mit Urteil eine Teilzustimmung zur Mieterhöhung aussprechen
Das Gericht kann auch, wenn es das Zustimmungsverlangen des Vermieters nur teilweise für berechtigt hält, die Mietpartei nur zu einer entsprechenden Teilzustimmung verurteilen und die Klage im Übrigen abweisen.
Zustimmung zur Mieterhöhung - rechtskräftiges Urteil ersetzt Zustimmung des Mieters
- Mit dem rechtskräftigen Urteil gilt Ihre Zustimmung als ersetzt, das heißt, Sie werden von diesem Zeitpunkt an so behandelt, als hätten Sie der Vertragsänderung zugestimmt.
Zustimmungsurteil zur Mieterhöhung - Nachzahlung der Mieterhöhung
Sie sind durch das Urteil, obwohl das Gericht das nicht ausdrücklich anordnet, auch verpflichtet, die seit dem Inkrafttreten der Mieterhöhung - also seit dem Zeitpunkt der wirksamen Mietererhöhung - die aufgelaufenen Mieterhöhungen nachzuzahlen:
Nachzahlung Mieterhöhung - Gericht verurteilt zur Zustimmung, Frist
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