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Ratgeber Untervermietung
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Nachzahlung Mieterhöhung nach Zustimmungsurteil - Verzugszinsen
Entscheidet ein Gericht durch Zustimmungsurteil, dass Mieter einer Mieterhöhung zustimmen müssen, dann schulden sie für die Nachzahlung der aufgelaufenen Mieten nicht sogleich Verzugszinsen.
Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
Ist die bisherige Miete niedriger als die ortsübliche Vergleichsmiete, dann kann der Vermieter die Zustimmung der Mieter zu einer Mieterhöhung verlangen, § 558 BGB.
Mieterhöhung - Zustimmung zur Mieterhöhung auf Vergleichsmiete?
Das Zustimmungsverlangen muss angeben, ab wann die höhere Miete gelten soll:
Das ist immer wenige Monate nachdem der Brief des Vermieters bei den Mietern eingegangen ist:
Mieterhöhung für Wohnung - ab wann erhöht sich die Miete?
Mieter erteilen keine Zustimmung zur Mieterhöhung - Klage des Vermieters
Die Mieterhöhung kommt aber nur dadurch zustande, dass die Mieter dieser zustimmen. Erteilen sie keine Zustimmung, muss der Vermieter eine Zustimmungsklage erheben, und am Ende entscheidet ein Gericht, ob die Mieterhöhung - ganz oder teilweise - berechtigt ist. Da das Gerichtsverfahren einige Zeit dauert, liegt der Zeitpunkt, von dem ab die Mieterhöhung gelten soll, imnmer in der Vergangenheit, es sind also seit diesem Zeitpunkt schon bis zum Urteilstag Rückstände aufgelaufen.
Gericht verurteilt zur Zustimmung der Mieterhöhung - müssen Mieter Verzugszinsen zahlen?
Ein Vermieter hatte die Mieter auf Zustimmung verklagt, die Mieter waren im Dezember entsprechend verurteilt worden und zahlten Anfang Februar des Folgejahres die Mietdifferenzen nach. Der Vermieter verlangte nun Verzugszinsen auf diese Mietdifferenzbeträge.
BGH: Zustimmungsurteil wegen Mieterhöhung - kein Verzug vor Rechtskraft des Urteils
Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte dies mit Urteil vom 4.5.2005 (Az. VIII ZR 94/04 ) ab.
- Verzug, so der BGH, entsteht nicht vor Rechtskraft des Zustimmungsurteils. Da kein Verzug bestand, hatte der Vermieter auch keinen Anspruch auf Verzugszinsen.
Diese Rechtsprechung hat auch Auswirkungen auf die Kündigung wegen Mietrückständen. Selbst wenn die aufgelaufenen Mietnachzahlungsbeträge mehr als eine Monatsmiete oder sogar zwei Monatsmieten betragen, also ein Mietrückstand entsteht, der den Vermieter zur Kündigung berechtigten kann, ist Voraussetzung für eine Kündigung immer Verzug - und der kann, so der BGH - "erst nach Rechtskraft des Zustimmungsurteils begründet werden".
Weitere Erläuterungen, auch wann die Rechtskraft des Urteils eintritt, finden Sie unter
Urteil gegen Mieter - Zustimmung Mieterhöhung - Nachzahlungsfrist
Redaktion
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