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Ratgeber Untervermietung
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Was ist eine Bruttokaltmiete im Wohnungsmietvertrag?
Die Bruttokaltmiete besteht aus der Nettokaltmiete und den kalten Nebenkosten, Betriebskosten. Die Heiz- und Warmwasserkosten sind nicht enthalten. Die Bruttokaltmiete wird im Mietvertrag festgelegt.
Wenn eine Bruttokaltmiete einfach als Bruttomiete bezeichnet wird
​​​​​​​Ist in einem Mietvertrag die Miete als Bruttomiete bezeichnet, dann handelt es sich um eine Miete, die bereits Betriebskosten enthält.
Wenn von einer "Bruttomiete" die Rede ist, muss zwischen der Bruttowarmmiete (also einschließlich aller Betriebskosten) und einer Bruttokaltmiete zu unterscheiden.
Bruttokaltmiete - Heizkosten, warme Betriebskosten sind in der Bruttokaltmiete nicht enthalten
In der Bruttokaltmiete sind alle Kosten für die Wohnung enthalten und mit Zahlung der Miete abgegolten, mit Ausnahme der Heizkosten (bei zentraler Warmwasserbereitung, Warmwasserversorgung auch mit Ausnahme der Warmwasserkosten)
Vereinbarung im Mietvertrag über Heizkosten, Warmwasserkosten.
Beispiel für die Festlegung einer Bruttokaltmiete im Wohnungsmietvertrag
Man spricht von einer Bruttokaltmiete, wenn im Mietvertrag vereinbart ist:
"Die monatliche Miete beträgt 700,00 €. Der Mieter trägt außerdem die Heizkosten, über die gesondert abgerechnet wird."
Um die tatsächlichen monatliche Mietkostenbelastung für die Wohnung zu bestimmen, die durch den Mietvertrag begründet wird, müssen die Heizkostenvorschüsse hinzugerechnet werden:
Vorauszahlung, Vorschuss für Heizkosten, Warmwasser vereinbart.
Mieterhöhung für die Wohnung bei einer vereinbarten Bruttokaltmiete
In der Bruttokaltmiete sind alle sogenannten kalten Betriebskosten enthalten.
- Die gesetzlichen Regelungen über Erhöhung der Miete und Begrenzung der Miete beziehen sich fast durchweg auf die Nettokaltmiete, also ohne alle Betriebskosten.
- Will der Vermieter eine Mieterhöhung für einen Mietvertrag mit einer Bruttokaltmiete durchführen, dann ist dies nicht so einfach. Eine Mieterhöhung orientiert sich an der ortsüblichen Miete, oft an einem Mietspiegel. In einem Mietspiegel stehen in der Regel nur Nettokaltmieten.
​​​​​​​Mieterhöhung für Wohnung mit Bruttokaltmiete - Überprüfung der Mieterhöhung
Vermieter müssen daher für eine Mieterhöhung die Nettokaltmiete ermitteln, also aus dem Bruttokaltmiete-Betrag die in diesem Gebäude anfallenden kalten Betriebskosten pro Quadratmeter ausrechnen und abziehen.
- Mieterhöhungen auf der Basis einer vereinbarten Bruttokaltmiete sind in der Regel nicht zulässig, weil keine Vergleichbarkeit gegeben ist.
​​​​​​​Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Vermieter Vergleichswohnungen nennen kann, die ebenfalls eine Bruttokaltmiete haben. - Will man eine Mieterhöhung überprüfen:
Mieterhöhung bei einer Bruttomiete,
so muss festgestellt werden, welcher Anteil der Miete die Nettokaltmiete ist:
Was ist eine Nettokaltmiete?
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