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Indexmiete, Indexmietvertrag - Mietsenkung wegen Indexänderung
Ist eine Indexmiete für die Wohnung vereinbart, und sinkt der Index (Lebenshaltungskostenindex), dann muss auch eine Mietsenkung gemäß des gesunkenen Index erfolgen.
Gesetzliche Regelungen finden sich im § 557 BGB.
Die Vereinbarung einer Indexmiete zwischen Mieter und Vermieter ist seit dem 1.9.2001 zeitlich unbeschränkt möglich.
Indexmiete kann auch für befristeten Mietvertrag, Zeitmietvertrag vereinbart werden
Auch für einen zulässig befristeten Mietvertrag ist die Vereinbarung einer Indexmiete möglich, aber selten.
Zeitmietvertrag, befristeter Mietvertrag - Voraussetzung für Befristung
Indexmietvertrag - Vereinbarung muss Mietanpassung bei fallendem Index berücksichtigen
Normalerweise steigt der Lebenshaltungskostenindex Jahr für Jahr.
Grundsätzlich muss die Vereinbarung für eine Indexmiete auch die Möglichkeit berücksichtigen, dass bei einer sinknden Indexänderung die Miete sinkt:
Indexmiete im Mietvertrag für Wohnung richtig vereinbart?
Sinkender Lebenshaltungskostenindex - Mieter können Anpassung der Miete verlangen
Kommt es dazu, dass nach Abschluss eines Mietvertrags mit Indexmietvereinbarung der Lebenshaltungskostenindex sinkt, dann können Sie verlangen, dass auch Ihre Miete in entsprechender Weise gesenkt wird.
- Mieter müssen in diesem Falle die Mietsenkung verlangen, indem Sie schriftlich den Vermieter auffordern, die Miete um den entsprechenden Betrag zu senken.
- Der Vermieter muss von sich aus keine Mietanpassung vornehmen.
Gesunkener Lebenshaltungskostenindex - Miete für Wohnung gerichtlich anpassen lassen
Willigt der Vermieter nicht ein, dann können Sie die Mietsenkung durchsetzen, indem Sie bei Gericht darlegen, um wieviel Ihre Miete gesenkt werden muss.
Die Umrechnung von Veränderungen des Lebenshaltungskostenindex in Veränderungen für die Miete, Erhöhung prüfen oder eine Mietsenkung durchsetzen, ist entsprechend der Vorschriften vorzunehmen.
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