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Mängel der Mietwohnung - Berechnung der Höhe der Mietminderung

Die Höhe einer Mietminderung soll dem entsprechen, wie sehr die Nutzung, der Gebrauch der Wohnung wegen Mängeln eingeschränkt ist. Hier erfahren Mieter, wie die Berechnung einer Mietminderung möglich sein kann. Ist mit dem Vermieter keine Einigung möglich, dann entscheidet das Gericht über die Höhe der Mietminderung.

Mietminderung nur bei erheblichen Mängeln der Wohnung

Grundsätzlich sind Mietminderungen nur möglich, wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt und der Vermieter Kenntnis von dem Mangel hat:
Mietminderung - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt sein.

Als Mieter die Miete direkt mindern - keinen zu hohen Betrag abziehen, zu viel Miete mindern
Bei der Durchführung der Minderung sollten Sie eine Mietminderung nicht direkt, bzw. ohne rechtliche Beratung, nicht einfach direkt von der Miete abziehen, denn dadurch kann ein Kündigungsrisiko entstehen.

Die Höhe einer Mietminderung wird immer am Einzelfall bemessen

Um es klar zu sagen:
Das Festlegen der Höhe einer Mietminderung wegen eines Mangels ist immer eine Einzelfallentscheidung.

  • Mietminderungstabellen, Hinweise in Listen, Urteile geben nur einen gewissen Anhaltspunkt, wie in anderen Fällen Gerichte entschieden haben.
    Minderungslisten zur Höhe einer Mietminderung
  • Es gibt keine Garantie, dass - wenn keine Einigung mit dem Vermieter zur Höhe einer Mietminderung möglich ist - der für Sie zuständige Richter in Ihrem Fall auch nur annähernd ähnlich zur Höhe der Minderung entscheidet.
  • Häufig schätzen Mieter die wegen eines Mangels mögliche Minderung zu hoch ein. 
  • Ohne anwaltliche Beratung sollte keine direkte Kürzung der Miete wegen einer Mietminderung durchgeführt werden:
    Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?

Berechnung einer Mietminderung mit dem Anteil der Fläche der Mietwohnung 

Sie können für Ihren Fall versuchen, eine Mietminderung zu prüfen und zu bestimmen:

Beispiel

Ihre Wohnung hat z.B. eine Fläche 80 m².

Das betroffene Zimmer hat eine Fläche von 20 m²

Dann ist ein Viertel der Wohnung betroffen.

Umgerechnet in Prozent sind das 100 geteilt durch 4 ergibt Flächenanteil von 25 %

Wie stark ist der Gebrauch, die Nutzung der Flächen der Mietwohnung eingeschränkt?

Wenn z.B. ein Viertel (25 %) der Wohnfläche stark beeinträchtigt ist, das Zimmer nur zur Hälfte genutzt werden kann (zum Beispiel 50 %), so ergibt das:

25 (Prozent) mal 50 (Prozent) geteilt durch 100 ergibt eine Minderung der Monatsmiete von 12,5 %.

Wäre ein Zimmer gar nicht nutzbar:

25 (Prozent) mal 100 (Prozent) geteilt durch 100 ergibt eine Minderung der Monatsmiete von 25 %.

Beispiel für das Berechnen einer monatlichen Mietminderung für eine Mietwohnung

Ihre Bruttowarmmiete beträgt z.B. 890,00 €

Ihre Minderung im Beispiel 12,5 %

Dann errechnet sich die Mietminderung 890,00 mal 12,5 geteilt durch 100 ergibt 111,25 €

Gemäß diesem Beispiel müssten Sie dann jedenfalls weiterhin zahlen:

890,00 € minus 111,25 € ergibt 778,75 €

Mietminderung für Funktionsräume

Sind sogenannte Funktionsräume (Küche, Bad, WC) beeinträchtigt, dann kann - je nach Art des Mangels der Beeinträchtigung der Nutzung - eine höhere Mietminderung als der flächenanteilige Minderungsbetrag angemessen sein.
Bad, Toilette, Küche - Nutzung nicht möglich - Höhe Mietminderung
 

Anteilige Mietminderung für die Mietwohnung nach Tagen berechnen

Ist ein erheblicher Mangel nur teilweise in einem Monat vorhanden, weil er zum z.B. bis zum 20. des Monats bestand, dann ist für diesen Monat auch nur anteilig nach Tagen eine Mietminderung möglich.

Für die anteilige Berechnung ist immer die Anzahl der Tage maßgeblich, die der Monat hat. 

Beispiel

Beispiel für die anteilige Berechnung einer monatlichen Mietminderung nach Tagen

Der Monat Mai hat z.B. 31 Tage

Annahme:
Der Vermieter hatte nachweisbar am 5. Mai Kenntnis von dem Mangel erhalten. Der Mangel bestand bis zum 20. Mai, weil an diesem Tag die Reparatur erfolgte.

  • Die Mietminderung kann dann nur vom 5. Mai bis zum 20. Mai in Anspruch genommen werden, also nur für maximal 16 Tage, nicht für einen ganzen Monat.
    Wann beginnt der Anspruch auf Mietminderung? 
  • Mieter und Vermieter einigen sich auf die Höhe einer Mietminderung in Höhe von
    12 Prozent.

Die Mietminderung erfolgt von der Bruttowarmmiete. Diese beträgt z.B. 820 Euro.

Ausgehend von 31 Tagen des Monats Mai entspricht die zu berechnende Miete pro Tag:
820 Euro geteilt durch 31 Tage ergibt 26,45 Euro

Anteilige Berechnung der Mietminderung für die Wohnung nach Tagen

26,45 Euro Tagesmiete mal 12 (Prozent) geteilt durch 100 ergibt
3,17 Euro Mietminderung / Tag

16 Tage Dauer des Mangels mal 3,17 Euro tägliche Mietminderung ergeben:

50,72 Euro Mietminderung für den Monat Mai.

Es ist nicht gesagt, dass ein Gericht die von Ihnen errechnete Mietminderung auch für richtig hält - die kann niedriger oder auch höher sein.



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