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Mietminderung bei energetischer Modernisierung

Auch bei einer energetischen Modernisierung des Vermieters kann die Mietminderung in den ersten drei Monaten der Bauarbeiten möglich sein.

Mietminderung wegen Beeinträchtigung der Mietwohnung durch Bauarbeiten

Wird die Benutzbarkeit der Mietwohnung erheblich eingeschränkt, dann ist nach dem Gesetz die Miete gemindert, § 536 BGB. Ein Anspruch auf Mietminderung besteht auch, wenn der Gebrauch der Wohnung durch Bauarbeiten eingeschränkt ist, und damit auch bei Modernisierungsarbeiten.

Energetische Modernisierung - Mietminderung in den ersten 3 Monaten ausgeschlossen

Es gibt aber eine Ausnahme:

Das Recht auf Mietminderung besteht für die ersten drei Monate der Bauarbeiten nicht, wenn die Modernisierung der Energieeinsparung dient, § 536 Absatz 1a BGB.
Energetische Modernisierung - Mietminderung eingeschränkt

Durch diese rechtlich sehr fragwürdige Einschränkung der Mieterrechte sollen Vermieter zusätzlich angeregt werden, energetische Modernisierungen durchzuführen.
Was ist eine energetische Modernisierung - Regelung im Gesetz.

Energetische Modernisierung und Mietminderung - andere Baumaßnahme ist wesentlich

Oft werden aber nicht nur energetische Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, sondern im Rahmen der Modernisierung erfolgen auch andere Umbau- und Ausbauarbeiten, die für Mieter sehr hohe Belastungen mit sich bringen.

  • Es gibt mehrere Gerichtsentscheidungen, die in solchen Fällen den Ausschluss der Mietminderung nicht akzeptieren.

Mietminderung auch in den ersten 3 Monaten bei einer energetischen Modernisierung

So entschied das Amtsgericht Neukölln:

  • Wenn direkt über der bisher obersten Wohnung das Dach ausgebaut und eine neue Wohnung errichtet wird, kommt es zwangsläufig zu einer besseren Wärmedämmung über der Wohnung, denn beim Ausbau des Daches müssen die aktuellen Wärmeschutzvorschriften eingehalten werden. 
  • Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt hier aber eindeutig im Wohnungsneubau, nicht in Maßnahmen zur Energieeinsparung.
  • In solchen Fällen wird von den Gerichten eine Mietminderung meist auch in den ersten drei Monaten ab Beginn der Arbeiten gewährt. 

Das ist besonders wichtig, weil der Ausbau des Dachgeschosses zu extremen Belastungen für die Bewohner in den direkt darunter liegenden Wohnungen führen kann.

Mietminderung wegen Baulärm durch Modernisierungsarbeiten, energetische Modernisierung

Baulärm wegen der Schaffung von Wohnraum kann daher zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung führen, und wenn die Nutzung erheblich eingeschränkt ist, steht Mietern ein Mietminderungsrecht zu, Â§ 536 BGB.


Redaktion


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