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Ratgeber Untervermietung
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Minderungslisten, Mietminderungstabelle zur Höhe der Mietminderung
Eine allgemeingültige Liste, welche Mietminderung bei welchen Mängeln der Wohnung angemessen ist, gibt es nicht. Die in Mietminderungslisten, Mietminderungstabellen gesammelten Urteile bieten nur Anhaltspunkte.
Höhe einer Mietminderung für die Wohnung wird im Einzelfall entschieden
Viele Mieter wünschen sich eine Minderungsliste, aus der sie ablesen können, um wieviel sie die Miete mindern können, wenn bestimmte Mängel vorliegen.
Kommt es wegen der Höhe einer Mietminderung zum Streit vor Gericht, entscheiden die Richter am jeweils zuständigen Amtsgericht, am Landgericht, in besonderen Fällen auch am Oberlandesgericht - jeder Richter ist unabhängig in seiner Beurteilung.
Die Einschätzungen der Richter zur Höhe einer Mietminderung sind sehr unterschiedlich, z.B. abhängig davon, ob eine Wohnung in der Großstadt oder im ländlichen Raum liegt, ob die Richter mit bestimmten Beeinträchtigungen selbst Erfahrungen gemacht haben, ob sie eine bestehende Einschränkung der Wohnnutzung durch einen Mangel als mehr oder weniger erheblich beurteilen.
Einen Hinweis, wie Gerichte entscheiden werden, kann vielleicht die bisherige Rechtsprechung des zuständigen Landgerichts in vergleichbaren Fällen geben, wenn sie bekannt gemacht wurde.
Vermieter müsen eine Mietminderung nicht genehmigen:
Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt
Keine allgemeingültige Minderungsliste auf die man sich als Mieter verlassen kann
Der Bundesgerichtshof könnte eine von den Vorinstanzen festgelegte Mietminderungsquote nur dann ändern, wenn er zu dem Ergebnis käme, ein bestimmter Mangel liegt überhaupt nicht vor, oder wenn er die von der Vorinstanz angenommene Minderung für völlig unvertretbar hielte.
- Deshalb bedeuten selbst Urteile des Bundesgerichtshofs, die eine Minderungsquote ausdrücklich bestätigt haben, nicht eine allgemeingültige Festlegung.
Höhe einer Mietminderung - es kommt immer sehr auf die Umstände des Einzelfalls an
Es kommt bei jedem einzelnen Mangel darauf an, wie stark dieser den Gebrauch, die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, insbesondere auf welche Teile der Wohnung sich ein Mangel auswirkt, ob er dort die Benutzung nur wenig oder sehr intensiv einschränkt. Das ist also von den Umständen des Einzelfalls, vom Grundriss / Schnitt der Wohnung, sogar von der Nutzung der einzelnen Räume abhängig.
- Besonderheiten für die Höhe einer Mietminderung bestehen, wenn z.B. das Bad, die Küche kaum oder gar nicht mehr benutzt werden können: Sind sogenannte Funktionsräume in der Nutzung eingeschränkt, so führt dies in der Regel zu einer höheren Mietminderung:
​​​​​​​Funktionsräume in Mietwohnung, Nutzung eingeschränkt - Es ist möglich, die Höhe einer Mietminderung durch das Gericht feststellen zu lassen:
Höhe der Mietminderung für Wohnung gerichtlich feststellen lassen
Einschätzung zur Höhe einer Mietminderung wegen eines Mangels der Wohnung
Mit Hilfe einer "Faustformel" können Sie eine realistische Einschätzung bekommen:
Mängel der Mietwohnung - Höhe der Mietminderung berechnen
- Es kommt aber dennoch darauf an, das Gericht im Einzelfall vom Maß der bestehenden bzw. zurückliegenden erheblichen Beeinträchtigung zu überzeugen.
Oft bestehen verschiedene Mängel gleichzeitig. Das kann dazu führen, dass Richter einzelne Mängel weniger wichtig nehmen - es kann aber auch sein, dass verschiedene Mängel sich in ihrer Wirkung verstärken. Das muss dem Richter dann nachvollziehbar erklärt werden.
In unserem Blog sammeln wir Artikel, in denen Grundvorstellungen von Richtern zum Ausdruck kommen.
- Schauen Sie bitte unter diesem Beitrag in die Artikelliste, vielleicht sind zu Ihrem Mangel schon nähere Hinweise vorhanden.
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