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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Ausfall des Aufzugs im Wohnhaus - Mietminderung möglich
Ist der Aufzug defekt, ausgefallen, dann besteht für die Zeit des Ausfalls für betroffene Mieter ein Anspruch auf Mietminderung. Eine Mietminderung ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Ausfall nur von kurzer Dauer ist, z.B. weil Wartungsabeiten durchgeführt werden. Es handelt sich dann um einen nicht erheblichen Mangel, der nicht zu einer Mietminderung berechtigt.
Mietvertrag für Mietwohnung - Aufzug, Fahrstuhl im Haus gilt als mitvermietet
Wer eine Wohnung in einem Haus mit Aufzug mietet, der kann auch verlangen, dass dieser Aufzug funktioniert, die jeweiligen Etagen mit dem Aufzug erreichbar sind - das Vorhandensein eines Aufzugs führt regelmäßig zu einer höheren Miete.
Der Vermieter schuldet demnach, dass der Aufzug funktioniert, der Vermieter ihn betriebsfähig hält und ggf. reparieren lässt.
Mängel Mietwohnung - keine Reparatur, Instandsetzung durch Vermieter
Anders könnte es sein, wenn - z.B. weil der Aufzug stark beschädigt ist und gar nicht mehr repariert werden soll und schon im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist, dass der Aufzug nicht zur Benutzung zur Verfügung steht.
Anders kann es auch sein, wenn der Aufzug z.B. nur einen Ausstieg in der Dachgeschosswohung hat, Sie aber eine Wohnung auf einer anderen Etage gemietet haben.
Ausfall des Aufzuges - Störung dem Vermieter mitteilen, Reparatur fordern
Fällt der Aufzug aus, kommt es zu Störungen, dann liegt ein Mangel vor. Es besteht dann ein Anspruch auf Beseitigung der Störung, Instandsetzung des Aufzugs urch den Vermieter.
Mangel mitteilen, Rechte geltend machen
Ausfall Fahrstuhl, Aufzug - Mietminderung ist für Mieter möglich
Für die Zeit, in der der Aufzug ausfällt, kann eine Mietminderung berechtigt sein.
Nach dem Gesetz, § 536 BGB ist die Miete gemindert, wenn der Gebrauch der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. Voraussetzung ist nur, dass der Vermieter von dem Mangel weiß. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie Störungen des Aufzugs dem Vermieter / Verwalter mitteilen, und zwar so, dass Sie dies auch nachweisen können.
- Sie sollten frühzeitig darauf achten, dass nachgewiesen werden kann, ab wann der Aufzug und wie lange er (jeweils) nnicht funktioniert.
Verabreden Sie mit anderen betroffenen Mietern, dass jeder die Ausfallzeiten notiert und man sich untereinander austauscht, auch notfalls wechselseitig als Zeuge / Zeugin zur Verfügung steht.
Mietzahlung für die Wohnung unter Vorbehalt wegen Mietminderung
Wie lange der Aufzugausfall dauert, ist nicht vorauszusehen - durchaus können es mehrere Monate sein, bis Ersatzteile beschafft sind, der Aufzug repariert wird.
Es ist auch nicht sicher zu sagen, wie stark die Miete gemindert werden darf.
- Daher sollten Sie gleich mit der Mitteilung des Mangels die Mietzahlung - auch für den bereits laufenden Monat - unter Rückforderungsvorbehalt stellen.
Dann kann vom Vermieter später nicht gesagt werden, Sie hätten trotz dieses Mangels die Miete ungekürzt gezahlt und es bestehe daher kein Rückforderungsanspruch wegen einer Mietminderung.
Höhe der Mietminderung bei Ausfall oder Störung des Aufzugs, Fahrstuhls
Die Höhe der Mietminderung hängt zunächst davon ab, wie lang der Aufzug nicht funktioniert.
Aber auch die Lage Ihrer Wohnung im Haus kann eine Rolle spielen.
Lesen Sie dazu:
Aufzug ausgefallen - Mietminderung in welcher Höhe?
Redaktion
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