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Mietminderung bei Taubenbefall - Vermieter muss Mangel beheben
Halten sich im Bereich Ihrer Wohnung ständig Tauben auf, haben sich womöglich sogar eingenistet, dann kann eine Mietminderung und auch die Beseitigung der Tauben durch den Vermieter wegen entstehender Belästigungen möglich sein.
Belästigungen durch Tauben müssen Mieter nicht akzeptieren - Vermieter muss handeln
Wie sich die Belästigung durch Tauben als Mangel auf Sie auswirkt, das müssen Sie dem Vermieter genau und nachweisbar mitteilen:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen.
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung, z.B. 10 Tage:
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen.
- Gerichte haben entschieden, dass der Vermieter wirksame Maßnahmen zur Taubenabwehr treffen muss, wenn die Beeinträchtigungen erheblich sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Balkon wegen Taubenkots nicht oder kaum mehr genutzt werden kann:
Tauben auf Balkon, Terrasse - Nutzung der Wohnung beeinträchtigt.
Mieter müssen Verunreinigungen nicht selbst beseitigen. Beim Reinigen eines mit Taubenkots verschmutzten Balkons (z.B. auch Fenstersims) besteht eine Gesundheitsgefahr, da man sich mit Krankheiten anstecken kann.
Nicht immer sehen Gerichte einen Taubenbefall der Mietwohnung als Mangel
Es gibt aber auch Gerichtsentscheidungen, die eine Pflicht des Vermieters zur Beseitigung solcher Verschmutzungen und auch eine Mietminderung ablehnen, weil Tauben in einer Stadt ein allgemeines Risiko darstellen, mit dem Mieter rechnen müssten. Letztlich kommt es immer auf die Beurteilung des Einzelfalls an.
Höhe einer Mietminderung wegen Taubenbefall auf Balkon der Mietwohnung
Eine Mietminderung wurde z.B. in einer Höhe von 5 - 35 Prozent von Gerichten Mietern zugesprochen. Zur Höhe einer möglichen Mietminderung sollten Sie sich beraten lassen, nicht einfach die Miete kürzen.
Zahlen Sie die Miete unter Vorbehalt:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Wenn Sie sich über die Höhe der Minderung mit dem Vermieter einigen oder ein Gericht die Höhe bestimmt, dann können Sie den Minderungsbetrag immer noch vom Vermieter zurückfordern:
Mietminderung - wie zu viel bezahlte Miete zurückbekommen?
Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung durch Tauben kann zur Mietminderung berechtigen
Sogar wegen einer durch Tauben (zusätzlichen) Lärm- und/oder Geruchsbelästigung kann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen.
Nachbarn füttern Tauben - es kommt zu Taubenbefall
Füttern Nachbarn Tauben, und kommt es zum intensiven Taubenbefall, können Sie ebenfalls den Vermieter informieren. Dieser muss dann Maßnahmen ergreifen, damit das Füttern unterbleibt, z.B. das Füttern verbieten:
​​​​​​​Wenn Mieter Tauben, andere Tiere füttern - Vermieter kann abmahnen.
Es kann auch in solchen Fällen ein Anspruch auf Mietminderung bestehen.
Redaktion
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