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Tauben auf Balkon, Terrasse - Nutzung der Wohnung beeinträchtigt

Halten sich viele Tauben direkt an bzw. im Bereich der Wohnung auf, nisten dort vielleicht sogar, dann kann das zu einer Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung führen, ein Mangel sein.

Tauben beeinträchtigen die Nutzung der Wohnung 

Besonders Wohnungen in oberen Stockwerken sind manchmal stark durch Tauben beeinträchtigt. Wenn viele Tauben sich dort immer wieder niederlassen, kann ein Balkon unbenutzbar werden, man kann Fenster nicht offen stehen lassen, weil Tauben hineinfliegen, und es kann zu starken Verschmutzungen kommen.

Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Tauben dem Vermieter anzeigen

Tauben können die Wohnnutzung stark beeinträchtigen. Dies sollten Mieters ihrem Vermieter anzeigen und ihn auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, dass die Tauben vertrieben werden.

Tauben werden von Nachbarn, anderen Mietern angelockt 

Werden die Tauben angelockt, weil ein Nachbar sie füttert, dann kann für Mieter ein Anspruch gegen den Vermieter bestehen, auch dagegen vorzugehen: 
Wenn Mieter Tauben, andere Tiere füttern - Vermieter kann abmahnen

Tauben - Füttern kann zur Kündigung des Mietvertrags führen 

Verschmutzungen durch Tauben auf Balkon, Terrasse, Fenster

Ist es zu starken Verschmutzungen gekommen, dann sollte der Vermieter aufgefordert werden, diese fachmännisch zu beseitigen.

Taubenkot, Nester und Federn von Tauben können Krankheitskeime bzw. Taubenzecken enthalten, die eine Gesundheitsgefahr darstellen: 
Taubenkot auf Balkon - Vermieter muss handeln 

Beseitigung von Taubenkot und Nester im Bereich der Wohnung

Mieter müssen umfangreiche Verunreinigungen nicht selbst beseitigen, sollten dies dem Vermieter überlassen.

Besonders beim Reinigen eines mit Taubenkot verschmutzten Balkons oder auch von starken Ablagerungen auf dem Fenstersims, oder auch bei der Entfernung eines Nestes aus dem Fensterbereich können Gesundheitsgefahren entstehen. Mindestens eine Staubschutzmaske und Handschuhe sind dringend anzuraten. Besser ist die Beseitigung der Ablagerungen und Nester durch eine Fachfirma.

Hinweis


Das intensive Vorhandensein von Tauben oder Verschmutzungen kann auch zu einem Anspruch auf Mietminderung führen: 
Vermieter muss bei Taubenbefall handeln - Mietminderung . 

In diesem Falle sollte nicht einfach Miete einbehalten oder gekürzt werden: 

Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?


Redaktion


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