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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Fogging - schwarze Stellen, schwarzer Staub in der Mietwohnung
Unter Fogging versteht man schwarze Ablagerungen (Schwarzstaub) auf den Wänden, an Decken der Wohnung - auch auf lackierten Türrahmen kann sich Schwarzstaub ablagern.
Schwarzer Staub in der Wohnung bildet sich meist in der Heizperiode
Fast immer bildet sich der Schwarzstaub in der Heizperiode, oft ist zuvor eine Renovierung der Wohnung vorausgegangen oder es wurden neue Einrichtungsgegenstände oder ein neuer Bodenbelag angeschafft.
Fogging - chemische Reaktion von Weichmachern mit anderen Substanzen
Anders als bei Schimmelbefall, mit dem Fogging manchmal verwechselt wird, ist die Ursache eine chemische Reaktion von Weichmachern mit anderen chemischen Substanzen aus der Raumluft.
Solche "Weichmacher" können in Teppichböden, Möbel, auch in Farben (Lack) enthalten sein.
- Häufiges Lüften kann die Bildung von schwarzen Staubablagerungen reduzieren.
Ursache von Fogging, Ablagerungen von schwarzem Staub an Wänden der Mietwohnung
Ob die Ablagerungen auf vom Mieter angeschaffte Einrichtungsgegenstände zurückgehen, auf das Raumklima oder auf die Bausubstanz, lässt sich meist nicht feststellen.
Fogging - Ablagerung von Schwarzstaub in der Mietwohnung - Beseitigung durch Vermieter
Auch wenn das Fogging nach Renovierungsarbeiten auftritt, so ist der Mieter dafür nicht verantwortlich. Renovieren, und das Verwenden handelsüblicher Stoffe, Tapeten und Farben, die Ausstattung der Wohnung mit üblicher Einrichtung, gehört zur normalen Nutzung der Wohnung für Mieter.
- Auftretendes Fogging ist ein Mangel der Mietwohnung, den meist der Vermieter beseitigen muss.
Die Pflicht des Vermieters zur Mängelbeseitigung entfällt nur, wenn er nachweisen könnte, dass die Foggingerscheinungen auf ein vertragswidriges Verhalten des Mieters zurückzuführen sind. Dies dürfte in der Regel nicht gelingen:
Mängel in der Mietwohnung muss der Vermieter beseitigen.
Mängelanzeige gegenüber Vermieter wegen Fogging, schwarzen Staub
Wie immer bei einem Mangel ist es wichtig, dass der Mangel dem Vermieter mitgeteilt wird:
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern.
Dem Vermieter sollte eine Frist gesetzt werden, den Mangel zu beseitigen:
Frist setzen für Mängel zu beseitigen - Wann ist Vermieter in Verzug?
Fogging - Durchsetzung der Mängelbeseitigung gegenüber dem Vermieter
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2008 (Az. VIII ZR 271/07 ) entschieden, dass es sich bei Fogging um einen Mangel handelt, für dessen Beseitigung der Vermieter zuständig ist.
- Anders kann es nur sein, wenn der Mieter den Mangel schuldhaft verursacht hätte, was kaum nachweisbar ist.
Mietminderung wegen Fogging, Schwarzstaub in der Mietwohnung
Solange der Vermieter die Ablagerungen nicht entfernt, kann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen. Der Anspruch ist sehr vom Einzelfall aus zu beurteilen.
- Für eine Mietminderung ist der Nachweis erforderlich, dass durch vorhandene Ablagerungen die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist.
Fogging - besteht eine Gesundheitsgefährdung durch Schwarzstaub?
Ob von den schwarzen Belägen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, ist unklar
Das Umweltbundesamt schließt eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schwarzstaub aus.
Redaktion
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