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Ungeziefer in Mietwohnung - Vermieter zur Beseitigung auffordern 

In allen Fällen eines stärkeren Ungezieferbefalls in der Wohnung kann es sehr schnell dazu kommen, dass man als Mieter eine solche Situation nicht beherrscht, Fachleute sich darum kümmern müssen. Immer ist der Vermieter über einen Schädlingsbefall zu informieren und zur Beseitigung aufzufordern.

Ungeziefer - Mitteilung, Information des Vermieters, Beseitigung fordern

Als Mieter müssen Sie den Vermieter oder dessen Beauftragten (Hausverwaltung) zeitnah über den Befall informieren und Auffordern, dass das Ungeziefer beseitigt wird.

Die Beseitigung eines stärkeren Schädlingsbefalls ist die Pflicht, Aufgabe des Vermieters, gleichgültig, welche Ursache der Befall hat.

Immer müssen Mieter beachten, dass dem Vermieter eine angemessene Frist für die Beseitigung gesetzt wird. Die Frist bemisst sich nach der Dringlichkeit im Einzelfall. 
Musterbrief - Mängel Mietwohnung Vermieter mitteilen

Information des Vermieters über das Auftreten von Schädlingen

Sie sollten Ihrem Vermieter immer beschreiben, wie stark der Schädlingsbefall ist, wo die Schädlinge in der Wohnung oder im Haus vorwiegend anzutreffen sind.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nachweisen können, wann dem Vermieter oder der Hausverwaltung Ihr Schreiben (Mangelanzeige) zugestellt wurde.

Angemessene Frist für die Beseitigung von Ungeziefer in der Mietwohnung, dem Haus

Beachten Sie gegenüber dem Vermieter eine ausreichend bemessene Fristsetzung für die Beseitigung des Schädlingsbefalls.

  • Tun Sie dies nicht, dann kann wegen einer nicht angemessenen, zu kurz bemessener Frist dies dazu führen, dass der Vermieter keine Pflicht zur Übernahme der Kosten hat, wenn er sich wegen einer zu kurz angesetzten Frist dann nicht in Verzug befindet, Sie selbst einen Fachbetrieb mit der Schädlingsbeseitigung (im Rahmen der Ersatzvornahme) beauftragen - eine zu kurze Fristbemessung führt dazu, dass der Vermieter nicht ausreichend Gelegenheit hatte die Mängelbeseitigung durchzuführen.
  • Eigene Maßnahmen gegen verstärkt auftretendes Ungeziefer, davon ist abzuraten.

Ungeziefer in der Mietwohnung - Anspruch auf Mietminderung kann bestehen

Wird durch einen Schädlingsbefall, der eindeutig in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist, dann besteht ein Anspruch auf Mietminderung.
Erheblicher oder geringer Ungezieferbefall in der Mietwohnung? 

Zur Höhe einer möglichen Mietminderung und wegen der Durchsetzung sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.  

Vermieter reagiert nicht auf Schädlingsbefall, Ungezieferbefall der Mietwohnung

In solchen Fällen müssen Sie es nicht hinnehmen, dass sich Ungeziefer, Schädlinge weiter vermehren und sie den Schädlingsbefall ertragen müssen. 

  • Kommt der Vermieter der Aufforderung zur Schädlingsbeseitigung nicht nach, befindet sich in Verzug, so ist es möglich, neben dem Recht auf eine Mietminderung, als Mieter selbst einen Fachbetrieb (Kammerjäger) mit der Schädlingsbekämpfung beauftragen.
    - Die hierdurch entstehenden Kosten können Sie von Ihrem Vermieter zurückfordern. 
  • Beachten Sie:
    In solchen Fällen muss immer geklärt werden, was ist die Ursache für den Befall, wer trägt dafür die Verantwortung, und wer hat dann die Kosten einer Beseitigung zu bezahlen. 

    Ungeziefer bekämpfen, beseitigen - Kosten soll der Mieter zahlen 

Ersatzvornahme des Mieters für eine Schädlingsbekämpfung in der Mietwohnung

Bei einer beabsichtigten Ersatzvornahme zur Schädlingsbekämpfung sollte eine rechtliche Beratung erfolgen - bevor selbst Aufträge zur Schädlingsbekämpfung im Rahmen einer Ersatzvornahme erteilt werden.

Gesundheitsgefährdung durch Ungeziefer in der Wohnung

Geht es sich um Schädlinge, die Ihre Gesundheit gefähren, und handelt der Vermieter nicht bzw. nicht angemessen, so sollte zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. 
In solchen Fällen können auch Schadenersatzforderungen gegenüber dem Vermieter möglich sein, und die Schritte, die für eine schnelle und nachhaltige Beseitigung von Ungeziefer erforderlich sind, sollten zusammen mit einem Anwalt / einer Anwältin geklärt werden.

Ungeziefer in der Mietwohnung - Kosten des Mieters, Anspruch auf Schadenersatz

Je nach Art der Schädlinge können Mieter ihnen entstehende Kosten vom Vermieter fordern, z.B.:

- die Wohnung ist vorübergehend nicht bewohnbar, es entstehen Kosten für eine Ersatzunterkunft;

- die Küche ist nicht benutzbar, Mahlzeiten müssen außer Haus eingenommen werden, usw.


Redaktion


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