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Ungeziefer in Mietwohnung - Vermieter zur Beseitigung auffordern
In allen Fällen eines stärkeren Ungezieferbefalls in der Wohnung kann es sehr schnell dazu kommen, dass man als Mieter eine solche Situation nicht beherrscht, Fachleute sich darum kümmern müssen. Immer ist der Vermieter über einen Schädlingsbefall zu informieren und zur Beseitigung aufzufordern.
Ungeziefer - Mitteilung, Information des Vermieters, Beseitigung fordern
Als Mieter müssen Sie den Vermieter oder dessen Beauftragten (Hausverwaltung) zeitnah über Ungezieferbefall informieren und Auffordern, dass das Ungeziefer beseitigt wird.
Immer müssen Mieter beachten, dass dem Vermieter eine angemessene Frist für die Beseitigung gesetzt wird. Die Frist bemisst sich nach der Dringlichkeit im Einzelfall.
Musterbrief - Mängel Mietwohnung Vermieter mitteilen
- Die Beseitigung eines stärkeren Ungezieferbefalls ist Aufgabe des Vermieters, gleichgültig, was die Ursache für das Auftreten ist.
Ungeziefer in Mietwohnung - muss Vermieter oder Mieter dieses beseitigen?
Information des Vermieters über das Auftreten von Schädlingen
Sie sollten Ihrem Vermieter immer beschreiben, wie stark der Schädlingsbefall ist, wo die Schädlinge in der Wohnung oder im Haus vorwiegend anzutreffen sind.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nachweisen können, wann dem Vermieter oder der Hausverwaltung Ihr Schreiben (Mangelanzeige) zugestellt wurde.
Angemessene Frist für die Beseitigung von Ungeziefer in der Mietwohnung, dem Haus
Beachten Sie gegenüber dem Vermieter eine ausreichend bemessene Fristsetzung für die Beseitigung des Schädlingsbefalls.
- Ist die Frist zu kurz, nicht angemessen, und Sie beauftragen selbst einen Fachbetrieb mit der Schädlingsbeseitigung (im Rahmen einer Ersatzvornahme), dann ist der Vermieter möglicherweise nicht verpflichtet, die Kosten zu erstatten.
- Eigene Maßnahmen gegen verstärkt auftretendes Ungeziefer, davon ist abzuraten.
Ungeziefer in der Mietwohnung - Anspruch auf Mietminderung kann bestehen
Wird durch einen Schädlingsbefall, der nicht eindeutig durch die Mieter selbst verursacht ist, die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist, dann besteht ein Anspruch auf Mietminderung.
Erheblicher oder geringer Ungezieferbefall in der Mietwohnung?
Zur Höhe einer möglichen Mietminderung und wegen der Durchsetzung sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Es kommt sehr auf die Umstände des Einzelfalls an.
Vermieter reagiert nicht auf Schädlingsbefall, Ungezieferbefall der Mietwohnung
In solchen Fällen müssen Sie es nicht hinnehmen, dass sich Ungeziefer, Schädlinge weiter vermehren und sie den Schädlingsbefall ertragen müssen.
- Kommt der Vermieter der Aufforderung zur Schädlingsbeseitigung nicht nach, befindet sich in Verzug, so ist es möglich, neben dem Recht auf eine Mietminderung, als Mieter selbst durch eine sogenannte Ersatzvornahme einen Fachbetrieb (Kammerjäger) mit der Schädlingsbekämpfung beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten können Sie von Ihrem Vermieter zurückfordern.
- Die Frage, woher das Ungeziefer kommt, was ist die Ursache für den Befall, spielt nur dann eine Rolle, wenn der Mieter selbst die Verantwortung für das Aufkommen der Schädlinge hat.
Ungeziefer bekämpfen, beseitigen - Kosten soll der Mieter zahlen
Ersatzvornahme des Mieters für eine Schädlingsbekämpfung in der Mietwohnung
Bei einer beabsichtigten Ersatzvornahme zur Schädlingsbekämpfung sollte eine rechtliche Beratung erfolgen - bevor selbst Aufträge zur Schädlingsbekämpfung im Rahmen einer Ersatzvornahme erteilt werden.
Gesundheitsgefährdung durch Ungeziefer in der Wohnung
Geht es um Schädlinge, die Ihre Gesundheit bzw. die Gesundheit der Haushaltsmitglieder gefährden, und handelt der Vermieter nicht bzw. nicht angemessen, so sollte zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
- In solchen Fällen können auch Schadenersatzforderungen gegenüber dem Vermieter möglich sein, und die Schritte, die für eine schnelle und nachhaltige Beseitigung von Ungeziefer erforderlich sind, sollten zusammen mit einem Anwalt / einer Anwältin geklärt werden.
Ungeziefer in der Mietwohnung - Kosten des Mieters, Anspruch auf Aufwandsersatz
Je nach Art der Schädlinge können Mieter ihnen entstehende Kosten vom Vermieter fordern, z.B.:
- die Wohnung ist vorübergehend nicht bewohnbar, es entstehen Kosten für eine Ersatzunterkunft;
- die Küche ist nicht benutzbar, Mahlzeiten müssen außer Haus eingenommen werden, usw.
Mieter haben Kosten für Wohnung - Ersatz vom Vermieter verlangen
Kündigung des Mietvertrags durch Mieter wegen Ungeziefer
Bei besonders starkem Ungezieferbefall, der nicht rasch zu beseitigen ist, kommt auch ein Betracht, als Mieter den Mietvertrag zu kündigen, den Mietvertrag durch fristgemäße Kündigung oder sogar durch fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung zu beenden.
Das kann z.B. in Betracht kommen, wenn in der Wohnung Kleinkinder wohnen oder Menschen mit besonderer Empfindlichkeit.
- Vor einer Kündigung sollten Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
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Redaktion
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