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Mäusebefall in der Wohnung, im Haus - was tun?

Stellt man als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses einen stärkeren Mäusebefall fest, so ist dieser schnell dem Vermieter für die Durchführung einer Schädlingsbekämpfung zu melden.

Mieter sollten keine eigenen Maßnahmen gegen einen Mäusebefall ergreifen

Die Beseitigung eines stärkeren Schädlingsbefalls ist die Aufgabe des Vermieters, gleichgültig, welche Ursache der Befall hat.
Ungeziefer in Mietwohnung - muss Vermieter oder Mieter beseitigen? 

Mäusebefall wegen Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung dem Vermieter melden

Der Mäusebefall ist immer dem Vermieter (der Hausverwaltung) für die Einleitung einer Schädlingsbeseitigung mitzuteilen.

Mäuse zählen zu den Schädlingen, durch die Krankheiten auf Menschen übertragen werden können.

  • Fordern Sie den Vermieter auf, dafür zu sorgen, dass der Mäusebefall beseitigt wird, setzen Sie eine ausreichend bemessene Frist:
    Musterbrief - Mängel Mietwohnung Vermieter mitteilen
    Es kann auch sinnvoll sein, die Nachbarn im Haus zu informieren. Dann kann gemeinsam beobachtet und notiert werden, wo und wie oft sich die Tiere zeigen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie nachweisen können, wann dem Vermieter oder der Hausverwaltung das Schreiben (die Mängelanzeige) zugestellt wurde.
    Eine zu kurz bemessene Frist kann dazu führen, dass der Vermieter noch nicht im Verzug ist. Beauftragen Sie als Mieterin oder Mieter dann - verfrüht - selbst einen Fachbetrieb mit der Schädlingsbekämpfung, werden Sie möglicherweise auf den Kosten sitzen bleiben.
    Frist setzen - Vermieter in Verzug?
  • Sie sollten eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, bevor Sie selbst Aufträge zur Schädlingsbekämpfung im Rahmen einer Ersatzvornahme erteilen:
    Ersatzvornahme durch Mieter 

Durch Mäuse können Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden

Nicht nur durch einen direkten Kontakt mit Mäusen werden Krankheitserreger übertragen, auch durch den Kot. Eine Krankheitsübertragung kann auch durch das Einatmen erregerhaltigen Staubs erfolgen.

  • Bei Beseitigung von Mäusekot oder Staub in betroffenen Bereichen sollte eine Schutzmaske getragen werden und anschließend sind die Hände gründlich zu reinigen, der Raum sollte gründlich gelüftet werden. 
  • Es ist in jedem Fall besser, dass der Schädlingsbekämpfer eine Reinigung vornimmt.

Mietminderung wegen Mäusen im Haus, in der Wohnung

Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn es durch den Befall zu einer erheblichen Nutzungsbeeinträchtigung für die Wohnung oder das Haus kommt.
Erheblicher oder geringer Ungezieferbefall in der Mietwohnung? 

Für die Höhe einer möglichen Mietminderung ist entscheidend, welche Bereiche des Hauses oder der Wohnung wie lange beeinträchtigt sind - durch den Mäusebefall und auch die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen - , und wie stark dort die Nutzung eingeschränkt ist.

Mäusebefall - Anspruch auf Schadenersatz für Mieter

Unternimmt der Vermieter trotz der Hinweise nichts gegen den Mäusebefall, dann kann für Mieter ein Schadenersatzanspruch bestehen, z.B. wenn durch einen Mäusebefall die Küche nicht benutzbar ist, Mahlzeiten außer Haus eingenommen werden müssen. Ob ein Schadenersatz durchsetzbar ist, und in welcher Höhe, sollte in einer anwaltlichen Beratung geklärt werden.
Schadenersatz - als Mieter Ersatz für Schäden verlangen



Redaktion


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