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Kakerlaken, Schaben in Mietwohnung - Beseitigung durch Vermieter

Durch einen Befall der Mietwohnung mit Kakerlaken, Schaben können sich Krankheitserreger verbreiten und nicht selten haben Mieter starke Ekelgefühle. Gleichgültig, aus welchem Grund es zum Schädlingsbefall gekommen ist: der Vermieter ist für die Bekämpfung zuständig. In der Regel ist von einem größeren Befall auszugehen.

Kakerlaken in der Mietwohnung - Ursache des Befalls

Schaben bzw. Kakerlaken können ohne Verschulden des Mieters in der Wohnung auftreten, z.B. aus Nachbarwohnungen kommen, auch wegen baulicher Mängel den Weg in die Wohnung finden.

Eine im Haus befindliche Gastronomie, oder ein Betrieb der Lebensmittel herstellt oder verarbeitet, kann ebenfalls Ursache für einen auftretenden Schabenbefall sein. 

Mieter muss Vermieter der Wohnung über einen Schabenbefall informieren

Vermieter der Wohnung hat für die Beseitigung von Schaben, Kakerlaken sorgen

Der Vermieter muss für die Beseitigung des Befalls sorgen, z.B. einen Kammerjäger beauftragen.

  • Dies gilt immer unabhängig von der Ursache des Schabenbefalls.

Auch wenn der Vermieter sagt, Mieter sollen selbst das Ungeziefer beseitigen, sollte man diesem Wunsch bzw. der Aufforderung des Vermieters nicht nachkommen, sondern den Vermieter darauf hinweisen, dass er dafür zuständig ist. Das gilt auch, wenn im Mietvertrag stehen sollte, dass der Mieter Ungeziefer selbst beseitigen muss - eine solche Klausel ist unwirksam, der Vermieter muss für die Beseitigung sorgen.

  • Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene (kurze) Frist für die Beseitigung.

Kakerlaken, Schaben in der Mietwohnung - welche Rechte haben Mieter?

Bei einem Schabenbefall sollten Mieter eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, da es sich oft um ein größeres Problem, einen größeren Befall handelt.

  • Es kann für Mieter unzumutbar sein, in der Wohnung weiterhin zu wohnen, zumindest bis zur Beseitigung der Schädlinge.

Beseitigung von Schaben, Kakerlaken in der Wohnung als Mieter durchsetzen

Welche Möglichkeiten bestehen, wie vorgegangen werden sollte, sollte mit fachkundiger Hilfe geklärt werden:

Wegen Küchenschaben in der Mietwohnung als Mieter das Gesundheitsamt informieren

Es kommt auch die Information des Gesundheitsamtes über den Schabenbefall in Betracht: 

Paragraf 17 Infektionsschutzgesetz: ... (2) Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die zuständige Behörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. ...

Mieter will Schabenbefall mit Beauftragung eines Kammerjägers selbst beseitigen

Kosten eines Kammerjägers können sehr hoch sein. Ob eine Ersatzvornahme überhaupt durchgeführt wird, muss sehr gut überlegt sein - oft ist dies nicht zu empfehlen.

  • Wenn auch andere Wohnungen betroffen sind, so ist eine selbständige Beauftragung eines Kammerjägers gar nicht sinnvoll.
    Klären Sie mit anwaltlicher Hilfe, wie vorgegangen werden sollte.

Schabenbefall der Mietwohnung - Mieter soll Schuld sein - Beseitigung durch Mieter

Vermieter behaupten gern, der Mieter sei für den Befall selbst verantwortlich, soll die Kosten bezahlen.

Gleichgültig, ob der Vermieter eine Schuld des Mieters nachweisen kann, was sehr selten der Fall sein dürfte: Der Vermieter muss für die Beseitigung der Schädlinge sorgen!


Redaktion


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