Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Ungeziefer in Mietwohnung - Vermieter zur Beseitigung auffordern
In allen Fällen eines stärkeren Ungezieferbefalls kann es sehr schnell dazu kommen, dass man als Mieter eine solche Situation nicht beherrscht, Fachleute sich darum kümmern müssen. Immer ist der Vermieter zu informieren und zur Beseitigung des Schädlingsbefalls aufzufordern.
Ungeziefer - Mitteilung, Information des Vermieters, Beseitigung fordern
Als Mieter müssen Sie den Vermieter oder dessen Beauftragten (Hausverwaltung) zeitnah über den Befall informieren und Auffordern, dass das Ungeziefer beseitigt wird.
Die Beseitigung eines stärkeren Schädlingsbefalls ist die Aufgabe des Vermieters, gleichgültig, welche Ursache der Befall hat.
Ungeziefer in Mietwohnung - muss Vermieter oder Mieter beseitigen?
Dabei müssen Sie beachten, dass Sie dem Vermieter eine angemessene Frist für die Beseitigung setzen.
- Die Frist bemisst sich nach der Dringlichkeit im Einzelfall.
Information des Vermieters über das Auftreten von Schädlingen
Sie sollten Ihrem Vermieter immer beschreiben, wie stark der Schädlingsbefall ist, wo die Schädlinge in der Wohnung oder im Haus vorwiegend anzutreffen sind.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nachweisen können, wann dem Vermieter oder der Hausverwaltung Ihr Schreiben (Mangelanzeige) zugestellt wurde.
Angemessene Frist für die Beseitigung von Ungeziefer in der Mietwohnung, dem Haus
Beachten Sie gegenüber dem Vermieter eine ausreichend bemessene Fristsetzung für die Beseitigung des Schädlingsbefalls.
- Tun Sie dies nicht, dann kann wegen einer nicht angemessenen, zu kurz bemessener Frist dies dazu führen, dass der Vermieter keine Pflicht zur Übernahme der Kosten hat, wenn er sich wegen einer zu kurz angesetzten Frist dann nicht in Verzug befindet, Sie selbst einen Fachbetrieb mit der Schädlingsbeseitigung (im Rahmen der Ersatzvornahme) beauftragen - eine zu kurze Fristbemessung führt dazu, dass der Vermieter nicht ausreichend Gelegenheit hatte die Mängelbeseitigung durchzuführen.
- Die Beseitigung eines stärkeren Ungezieferbefalls ist Aufgabe des Vermieters, gleichgültig, was die Ursache für das Auftreten ist​​​​​​​.
Musterbrief - Mängel Mietwohnung Vermieter mitteilen - Eigene Maßnahmen gegen verstärkt auftretendes Ungeziefer, davon ist abzuraten.
Ungeziefer in der Mietwohnung - Anspruch auf Mietminderung kann bestehen
Wenn ein Schädlingsbefall eindeutig in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, dann kann sich für Sie ein Anspruch auf Mietminderung ergeben, wenn durch Ungeziefer die Nutzung Ihrer Wohnung erheblich eingeschränkt ist.
Erheblicher oder geringer Ungezieferbefall in der Mietwohnung?
Zur Höhe einer möglichen Mietminderung und wegen der Durchsetzung sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Vermieter reagiert nicht auf Schädlingsbefall, Ungezieferbefall der Mietwohnung
In solchen Fällen müssen Sie es nicht hinnehmen, dass sich Ungeziefer, Schädlinge weiter vermehren und sie den Schädlingsbefall ertragen müssen.
- Kommt der Vermieter Ihrer Aufforderung zur Schädlingsbeseitigung nicht nach, befindet sich in Verzug, so ist es möglich, dass Sie, neben Ihrem Recht auf eine Mietminderung, als Mieter selbst einen Fachbetrieb (Kammerjäger) mit der Schädlingsbekämpfung beauftragen.
- Die hierdurch entstehenden Kosten können Sie von Ihrem Vermieter zurückfordern. - Beachten Sie:
In solchen Fällen muss immer geklärt werden, was ist die Ursache für den Befall, wer trägt dafür die Verantwortung, und wer hat dann die Kosten einer Beseitigung zu bezahlen.
Ungeziefer bekämpfen, beseitigen - Kosten soll der Mieter zahlen
Ersatzvornahme des Mieters für eine Schädlingsbekämpfung in der Mietwohnung
Sie sollten rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, bevor Sie selbst Aufträge zur Schädlingsbekämpfung im Rahmen einer Ersatzvornahme erteilen.
Geht es sich um Schädlinge, die Ihre Gesundheit gefähren, und handelt der Vermieter nicht bzw. nicht angemessen, so sollten Sie zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
In solchen Fällen können auch Schadenersatzforderungen gegenüber dem Vermieter möglich sein, und die Schritte, die für eine schnelle und nachhaltige Beseitigung von Ungeziefer erforderlich sind, sollten zusammen mit einem Anwalt / einer Anwältin geklärt werden.
Ungeziefer in der Mietwohnung - Kosten des Mieters, Anspruch auf Schadenersatz
Je nach Art der Schädlinge können Mieter ihnen entstehende Kosten vom Vermieter fordern, z.B.:
die Wohnung ist vorübergehend nicht bewohnbar, es entstehen Kosten für eine Ersatzunterkunft;
die Küche ist nicht benutzbar, Mahlzeiten müssen außer Haus eingenommen werden, usw.
Lesetipps zum Thema
Kakerlaken, Schaben in Mietwohnung - Beseitigung Aufgabe Vermieter
Ratten im Haus, in der Mietwohnung, auf dem Grundstück, im Keller
Mäusebefall in der Wohnung, im Haus - was tun?
Bettwanzen in der Mietwohnung - Beseitigung durch Vermieter
Ungeziefer - Kosten der Bekämpfung, Beseitigung als Betriebskosten
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: