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Mietminderung wegen Mängeln der Mietwohnung

Grundsätzlich kann die Miete gemindert werden, wenn Mängel an der Wohnung bestehen (oder ein Mangel am Haus) durch die der Gebrauch, also die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. 

Mieter brauchen vom Vermieter keine Erlaubnis für eine Mietminderung

Miete mindern - Bestehende Mängel dem Vermieter nachweisbar mitteilen

Entscheidend ist, dass der Mangel dem Vermieter mitgeteilt und beschrieben ist und das Schreiben nachweisbar dem Vermieter zugestellt wird.

Lärm als Mangel der Mietwohnung - Mietminderung kann möglich sein

Oft ist länger dauernder Lärm duch Baumaßnahmen, Renovierungsarbeiten im Haus, der den Gebrauch der Wohnung des Mieters erheblich beeinträchtigt, Gegenstand von Streitigkeiten und kann zu einer Mietminderung berechtigen.
Der Nachweis von Lärm kann mit Zeugen und einem Lärmprotokoll geführt werden. Auch die Beschreibung von lärmverursachenden Arbeiten kann ausreichend sein. Wird über längere Zeit mit einem Presslufthammer in einer Nachbarwohnung gearbeitet, wird gebohrt und gehämmert, so ist deutlich, dass eine erhöhte Lärmbelastung durch die Arbeiten entsteht.

Miete mindern - immer darauf achten, dass auch später Mängel bewiesen werden können

Es kommt sehr darauf an, auch später in einem Prozess noch nachweisen zu können,

Mietminderung - als Mieter die Miete unter Vorbehalt zahlen

Miete mindern - als Mieter nicht einfach selbst die Miete kürzen

Vorsicht: Wenn Sie einfach einen Teil der Miete einbehalten, dann entsteht rechnerisch zunächst einmal ein Mietrückstand  — der kann zu dem Risiko führen, dass der Mietvertrag vom Vermieter, wegen vermeintlicher Mietschulden, fristgemäß gekündigt oder sogar fristlos gekündigt wird:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich.

Hinweis


  • Nehmen Sie unbedingt anwaltliche Beratung zur Durchsetzung einer Mietminderung in Anspruch. 


Hinweis

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