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Schaden an Außenwand, Fassade - Mietminderung für Wohnung

Besteht am Außenputz, außen an der Wand ein Schaden, dann berechtigt das Mieter normalerweise nicht zu einer Mietminderung.

Schaden an der Außenwand, Fassade - nicht Teil der Mietwohnung

  • Der Mieter einer Wohnung hat einen Anspruch darauf, dass die Mietwohnung und die für seinen Gebrauch bestimmten Räume benutzt werden können, keine erheblichen Mängel bestehen, keine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung eintritt.
  • Das gilt aber nicht für die Außenwand des Gebäudes, denn die wird vom Mieter nicht benutzt.
  • Der Vermieter darf sein Haus außen unansehnlich werden lassen.
  • Erst wenn sich wegen Mängel der Fassade z.B. durch herabfallenden Putz eine Gefahr ergibt, kann sich dies natürlich anders darstellen.

Keine Mietminderung bei Schäden am Außenputz, der Außenwand der Mietwohnung

Allein deswegen, dass die Fassade unansehnlich ist, besteht normalerweise weder ein Anspruch des Mieters auf Instandsetzung, Renovierung oder auf eine Mietminderung.

Ausnahmen - Schaden an der Außenwand, Fassade beeinträchtigt Benutzung der Mietwohnung

Anders ist es, wenn sich durch sich lösende Putzteile die Nutzung des Balkons der Mietwohnung gestört oder gefährdet wird. Anders ist es auch, wenn im Zugangsbereich des Hauses Putzteile herabfallen, die sogar zu einer Verletzung von Mietern, Besucher führen könnten:

Hinweis


In solchen Fällen kann die Bauaufsicht eingeschaltet werden:
Bauaufsicht kann auch für Mietwohnungen zuständig sein 

Beschädigung des Putzes der Fassade des Mietshauses - Putz bröselt

Ob eine Mietminderung bei immer wieder herabfallenden kleinen Putzstückchen anerkannt wird, ist ungewiss - sie wird meist gering sein, weil man sich nicht ständig im Bereich der Schäden aufhält.

Putzschäden an der Fassade verursachen Feuchtigkeit und schlechte Dämmung der Wohnung

Kommt es durch Putzschäden zu Feuchtigkeit und/oder einer mangelhaften Dämmung der Wohnung, dann kann dies zu einer Mietminderung berechtigen.
Wenn im Bereich von Außenwandschäden auch Risse innen in der Wohnung auftreten, dann liegt dadurch ein Mangel der Wohnung vor.

Schaden an Fassade, Außenwand des Hauses - Instandsetzung durch Modernisierung

Führt der Vermieter eine Instandsetzung der Fassade im Rahmen einer Modernisierung (z.B. Wärmedämmung) durch, dann dürfen die ersparten Instandsetzungskosten bei einer Modernisierungsmieterhöhung nicht berücksichtigt werden, der Vermieter muss diese herausrechnen:
Modernisierungsmieterhöhung - Abzug ersparter Instandhaltungskosten 

Hinweis


Bei einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der äußere Zustand des Hauses eine Rolle spielen. 


Redaktion


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