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Schaden an Außenwand, Fassade - Mietminderung für Wohnung

Besteht am Außenputz, an der Außenwand, des Hauses ein Schaden, dann berechtigt ein solcher Schaden an der Fassade Mieter normalerweise nicht zu einer Mietminderung.

Schaden an der Außenwand, Fassade - nicht Teil der Mietwohnung

  • Der Mieter einer Wohnung hat einen Anspruch darauf, dass die Mietwohnung und die für seinen Gebrauch bestimmten Räume benutzt werden können, keine erheblichen Mängel bestehen, keine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung eintritt.
  • Das gilt aber nicht für die Außenwand des Gebäudes, denn die wird vom Mieter nicht benutzt.
  • Erst wenn sich wegen Mängel der Fassade z.B. durch herabfallenden Putz eine Gefahr ergibt, kann sich dies natürlich anders darstellen.

Keine Mietminderung bei Schäden am Außenputz, der Außenwand der Mietwohnung

Allein deswegen, dass die Fassade unansehnlich ist, besteht normalerweise weder ein Anspruch des Mieters auf Instandsetzung, Renovierung oder auf eine Mietminderung.

Der Vermieter darf sein Haus außen unansehnlich werden lassen.

Ausnahmen - Schaden an der Außenwand, Fassade beeinträchtigt Benutzung der Mietwohnung

Anders ist es, wenn durch sich lösende Putzteile die Nutzung des Balkons der Mietwohnung gestört oder gefährdet wird, oder wenn im Zugangsbereich des Hauses Putzteile herabfallen, die sogar zu einer Verletzung von Mietern, Besucher führen könnten:

In solchen Fällen kann die Bauaufsicht eingeschaltet werden:
Bauaufsicht kann auch für Mietwohnungen zuständig sein

Beschädigung des Putzes der Fassade des Mietshauses - Putz bröselt

Ob eine Mietminderung bei immer wieder herabfallenden kleinen Putzstückchen anerkannt wird, ist ungewiss - sie wird meist gering sein, weil man sich nicht ständig im Bereich der Schäden aufhält.

Putzschäden an der Fassade verursachen Feuchtigkeit und schlechte Dämmung der Wohnung

Ergeben sich aus einer beschädigten Fassade Mängel an der Mietwohnung, kommt es durch Putzschäden zu Feuchtigkeit und/oder einer mangelhaften Dämmung der Wohnung, dann kann dies zu einer Mietminderung berechtigen.

  • Wenn im Bereich von Außenwandschäden auch Risse innen in der Wohnung auftreten, dann liegt dadurch ein Mangel der Wohnung vor.
  • In solchen Fällen sollten Sie den Putzschaden und seine Auswirkung dem Vermieter melden und die Mietzahlung unter Rückforderungsvorbehalt stellen:
    Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Schaden an Fassade, Außenwand des Hauses - Instandsetzung durch Modernisierung

Führt der Vermieter eine Instandsetzung der Fassade im Rahmen einer Modernisierung (z.B. Wärmedämmung) durch, dann dürfen die ersparten Instandsetzungskosten bei einer Modernisierungsmieterhöhung nicht berücksichtigt werden, der Vermieter muss diese herausrechnen:
Modernisierungsmieterhöhung - Abzug ersparter Instandhaltungskosten

Hinweis


Bei einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der äußere Zustand des Hauses eine Rolle spielen. 

 


Redaktion


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