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Bauaufsicht - Zuständigkeit für Mängel des Hauses, der Mietwohnung
Die Bauaufsicht soll dafür sorgen, dass von einem Bauwerk keine Gefahren ausgehen. Das betrifft den Neubau von Wohnungen, aber auch den Umbau (auch eine Modernisierung), ein Stück weit auch die Instandhaltung und die Benutzung bestehender Gebäude.
Bauaufsicht - Bauordnungen regeln die Anforderungen, die ein Bauwerk einhalten muss
Geregelt ist das in Gesetzen der einzelnen Bundesländer, der jeweiligen Landesbauordnung (oder: Bauordnung). Dort stehen im Einzelnen die Anforderungen, die ein Bauwerk einhalten muss.
Über die klassische Gefahrenabwehr hinaus kommen auch Regelungen vor, die z.B. die Einrichtung von Kinderspielplätzen in Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen verlangen, usw..
Die Regelungen sind durchaus unterschiedlich in den verschiedenen Bundesländern.
In zahlreichen Bundesländern gibt es neben der Bauaufsicht auch eine Wohnungsaufsicht.
Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Einhaltung, Überwachung der Bauordnung
Zuständig für die Überwachung der Bauordnung ist die Bauaufsichtsbehörde bzw. das Bauaufsichtsamt. Wie das genau in Ihrem Bundesland bzw. in Ihrer Gemeinde organisiert ist, müssen Sie erfragen.
Für viele Baumaßnahmen muss der Eigentümer heute nicht mehr vorher einen Antrag bei der Bauaufsicht stellen, das heißt, es wird oft nicht mehr vorher überprüft, ob alles in Ordnung ist.
Manchmal ist auch für Veränderungen am Haus eine Baugenehmigung erforderlich.
Als Mieter die Bauaufsicht wegen Mängel der Mietwohnung, Mängel am Haus einschalten
Für Mieter kann die Bauaufsicht interessant sein, wenn Gefahrenzustände im Haus (z.B. Treppengeländer gebrochen, etc.) oder am Haus (z.B. bei herabfallendem Putz von der Fassade etc.) eintreten, oder Baumaßnahmen ausgeführt werden, die ohne Genehmigung nicht zulässig sind, oder offenbar nicht sachgerecht, sondern gefahrträchtig ausgeführt werden.
Mängel an Haus, Mietwohnung - als Mieter eine Anzeige an die Bauaufsicht schicken
Wurde der Vermieter aufgefordert, einen erheblichen Mangel zu beseitigen und erfolgte eine Mängelbeseitigung nicht, (z.B. defekte Wände, Decken, Fußböden, Fenster, auch bei Schimmel, bei Ungeziefer etc.) kann die Einschaltung der Bauaufsicht erfolgen.
- Wie dringend ist die Gefahrenlage?
​​​​​​​Auf Anzeige von Missständen, einer Gefahr, muss die Bauaufsicht tätig werden.
Die Bauaufsicht weist Mieter durchaus darauf hin, dass eine schriftliche Aufforderung an den Eigentümer, Vermieter eines Hauses, dass Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen sind, geschickt wird, bzw. fragt, ob die Aufforderung zur Mängelbeseitigung erfolgte.
Musterbrief - Mängel mitteilen, Reparatur fordern
- Lassen Sie sich fachkundig beraten, bevor Sie eine Anzeige an die Bauaufsicht schicken.​​​​​​
Fast überall sind die Bauaufsichtsbehörden äußerst knapp mit Personal besetzt. Es sollte geprüft werden, wie Sie für das Durchsetzen einer Mängelbeseitigung vorgehen können.
Redaktion
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