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Ratgeber Untervermietung
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Beschädigung des Geländers des Balkons der Wohnung - Reparatur
Liegt am Geländer des Balkons oder am Geländer der Terrasse der Mietwohnung eine Beschädigung vor, dann hat der Vermieter die Pflicht, das Geländer reparieren zu lassen.
Die Beschädigung des Geländers der Wohnung kann eine Unfallgefahr sein
- Bei einer starken Beschädigung:
Es können Teile des Geländers herabstürzen, Personen verletzen, und auch Sachschaden kann entstehen.
Liegt eine Unfallgefahr auf der Hand, so kann die Polizei und die Feuerwehr für Sicherungsmaßnahmen, z.B. Einrichtung einer Absperrung eingeschaltet werden.
- In solchen Fällen ist zu raten, dass Mieter selbst erste, zumutbare Sicherungsmaßnahmen durchführen (z.B. das Geländer festbinden, Weg unterhalb des Geländers sperren).
Schaden am Geländer des Balkons ist dem Vermieter immer mitzuteilen
Ein Geländer kann im Lauf der Zeit defekt werden, brechen, in Teilen durchgerostet sein.
Auch die Eisenträger können im Lauf der Zeit durchrosten - dadurch verliert das Geländer seinen Halt, und wird zu einer Gefahr für die Bewohner der Wohnung und auch für Passanten.
- Grundsätzlich muss ein Geländer verkehrssicher sein.
Tritt ein solcher Mangel auf, dann muss dieser dem Vermieter mitgeteilt werden.
- Mieter haben die Pflicht, den Schaden zu melden:
Sorgfaltspflichten, Obhutspflichten als Nebenpflichten des Mieters - Der Schaden am Geländer sollte so beschrieben werden, dass für den Vermieter oder die Verwaltung ersichtlich ist, ob ein schnelles Handeln sehr dringend ist.
- Für die Beseitigung, Reparatur sollte eine angemessene Frist gesetzt werden.
​​​​​​​Musterbrief: Mangel, Mängelanzeige und Mietminderung
Schaden am Geländer des Balkons oder der Terrasse der Mietwohnung ist zu beseitigen
Während der gesamten Mietdauer muss der Vermieter grundsätzlich einen Zustand des Balkons gewährleisten, der die uneingeschränkte Nutzung des Balkons oder einer Terrasse zulässt, also bei Schäden oder Mängeln die Reparatur in Auftrag geben, dadurch die Nutzungsfähigkeit des Balkons wieder herstellen:
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter
Geländer des Balkons, der Terrasse ist beschädigt - Vermieter muss sachgerecht instandsetzen
Der Vermieter muss die Reparatur sach- und fachgerecht ausführen, eine bestehende Unfallgefahr beseitigen, denn der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht.
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, des Vermieters
Beschädigtes Balkongeländer - Vermieter handelt nicht, beauftragt keine Reparatur
Beseitigt der Vermieter den Mangel nicht, dann ist eine Klage auf Instandsetzung des Geländers möglich:
Mängel - keine Reparatur durch Vermieter
Mietminderung wegen einem defekten Geländer des Balkons, der Terrasse
Eine Mietminderung ist möglich, wenn der Balkon oder die Terrasse nur sehr eingeschränkt oder gar nicht zu nutzen ist.
Die Minderung ist gering, weil man sich auf dem Balkon nicht ständig aufhält, auch nicht in den wärmeren Monaten.
Urteil:
Mietminderung für unbenutzbaren Balkon
Blumenkästen, Blumentöpfe und anderes aus Bereich des defekten Balkongeländers entfernen
Blumenkästen, Blumentöpfe (oder auch ein Vogelhaus u.a.) sollten im Bereich eines defekten Geländers nicht aufgestellt werden.
War eindeutig ersichtlich, dass das Geländer beschädigt war, dann kann das Aufstellen oder sogar das Aufhängen von Blumentöpfen oder Blumenkästen am Geländer, wenn es zu einem Unfall kommt, als eine grobe Fahrlässigkeit gelten und Haftungsfolgen auslösen.
Starker Rost am Geländer des Balkons - muss der Vermieter Entrosten, Geländer streichen?
Es ist nicht schön, aber wenn sich daraus keine Gefährdung im Rahmen der Verkehrssicherheit ergibt, dann ist es in der Regel nicht möglich, das Entrosten und Streichen gegen den Vermieter durchzusetzen.
​​​​​​​Balkon, Terrasse streichen, malern - Sache des Mieters oder des Vermieters?
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